Landgericht Bamberg urteilt: YouTube-Werbung muss transparenter gekennzeichnet werden
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Bamberg entschieden, dass gesponserte YouTube-Videos in Zukunft deutlich klarer als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die Klage gegen die unzureichende Transparenz bei bezahlten Inhalten auf der Videoplattform erstritten. Das Gericht stellte fest, dass die bisherigen Kennzeichnungspraktiken von YouTube nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
10-Sekunden-Hinweis reicht nicht aus
Im konkreten Fall ging es um ein etwa zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers, das eine Broker-App bewarb. Obwohl in der Videobeschreibung auf eine Sponsoring-Verbindung hingewiesen wurde, fehlte die Nennung des konkreten Sponsors. Während des Videos wurde lediglich für zehn Sekunden der Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“ eingeblendet.
„Der Hinweis ist lediglich 10 Sekunden lang zu sehen. Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt“, erklärte Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Gericht folgte dieser Argumentation und urteilte, dass der werbliche Charakter des Videos nicht „hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht“ worden sei.
Verstoß gegen europäisches Digitalgesetz
Das Landgericht Bamberg stellte in seinem Urteil klar, dass YouTube mit der unzureichenden Kennzeichnung gegen das europäische Digitalgesetz DSA (Digital Service Act) verstößt. Das Video sei von Dritten finanziert worden, ohne dass die kommerzielle Absicht für die Zuschauer erkennbar gewesen sei. Die Richter betonten, dass Plattformen wie YouTube eine besondere Verantwortung für den Verbraucherschutz tragen.
Das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Bamberg (Az. 1 HK O 19/25) ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es kann von beiden Seiten noch angefochten werden. Dennoch markiert die Entscheidung einen wichtigen Präzedenzfall für die Transparenz von Influencer-Marketing auf digitalen Plattformen.
YouTube prüft das Urteil
Ein YouTube-Sprecher reagierte zurückhaltend auf das Gerichtsurteil: „Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden.“ Die Plattform muss nun abwägen, ob sie das Urteil akzeptiert oder in die nächste Instanz geht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraktiken zahlreicher Influencer und Unternehmen auf YouTube haben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigte sich erfreut über den Erfolg ihrer Klage. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im digitalen Raum“, so eine Sprecherin der Organisation. Verbraucher hätten ein Recht zu wissen, wann sie mit kommerzieller Werbung konfrontiert werden, besonders bei finanziellen Themen wie Wertanlagen und Aktienhandel.



