Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigt ein Verbot der privaten Haltung gefährlicher Wildtiere an. Nach der sogenannten Löwenjagd in Kleinmachnow im vergangenen Sommer, die sich als Wildschwein entpuppte, will die Landesregierung nun eine Gefahrtier-Verordnung erlassen. Bislang ist in Brandenburg die private Haltung von Raubkatzen, Krokodilen, Skorpionen und Giftspinnen erlaubt – anders als in Berlin und elf anderen Bundesländern.
„Gefährliche Tiere gehören nicht in Privathaushalte“, sagte Woidke nach der zweiten Brandenburger Tierschutz-Konferenz. „Wir brauchen eine Gefahrtier-Verordnung wie die anderen Bundesländer. Menschen müssen geschützt, wilde Tiere möglichst artgerecht gehalten werden.“ Die Konferenz legte erste Eckpunkte fest. Nico Lange vom Landestierschutzbund forderte, Großkatzen, Gifttiere, Schnappschildkröten sowie Wölfe und Wolfshybriden auf die Verbotsliste zu setzen.
Für Halter sollen Übergangsfristen gelten. Die Tierschutz-Beauftragte Anja Zinke erklärte: „Wer sein Tier artgerecht hält, darf es behalten. Dazu muss er dem Veterinäramt nachweisen, dass er sachkundig ist, die Tiere nicht entkommen können und bei einem Schlangenbiss das Gegengift verfügbar ist.“ Wann das Wildtier-Verbot in Kraft tritt, ist noch offen. Zunächst gilt ab 1. Juli die neue Hundehalter-Verordnung, die die Liste gefährlicher Rassen abschafft und eine Einzelfallprüfung vorsieht.



