Prozessauftakt im Fall der Koffer-Leiche in Filderstadt
Der Fund einer verwesten Frauenleiche in einem Koffer im August 2025 sorgte weit über Baden-Württemberg hinaus für Aufsehen. Nun steht der Prozessbeginn fest: Ab Dienstag, dem 9. Juni, muss sich ein 51-jähriger Tatverdächtiger wegen Totschlags vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Mittwochabend. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ über den bevorstehenden Prozess berichtet.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf die 39-jährige Frau derart eingewirkt zu haben, dass sie starb. Dabei soll der 51-Jährige den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Tat soll sich zwischen Ende Juli und Anfang August 2025 ereignet haben. Nach der Tat verpackte der Mann den Leichnam laut Anklage in einen Rollkoffer, umwickelte diesen mit Folie und Müllbeuteln und legte ihn unter der Brücke eines ausgetrockneten Bachs in Filderstadt ab.
Fund der Leiche und Festnahme
Zwei Mitarbeiter des städtischen Bauhofs entdeckten den Koffer mit der Leiche Ende August 2025. Gut drei Wochen später, im September, nahm die Polizei den tatverdächtigen türkischen Staatsbürger fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Prozessdetails
Der Prozess findet vor dem Schwurgericht des Stuttgarter Landgerichts statt. Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantworten. Weitere Details zum Verfahren, wie die Anzahl der geplanten Verhandlungstage oder die Beweisaufnahme, wurden zunächst nicht bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tötung aus, während die Verteidigung voraussichtlich eine geringere Schuld oder ein anderes Tatgeschehen geltend machen wird.
Öffentliches Interesse
Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt, da der Fundort in einem Wohngebiet und die Art der Leichenbeseitigung besonders makaber wirkten. Die Anwohner in Filderstadt waren schockiert. Der Prozess wird mit Spannung erwartet, da er Aufschluss über die genauen Umstände der Tat und das Motiv des Angeklagten geben könnte.



