Tod eines Kleinkinds: Reichsbürger-Eltern zu Bewährungsstrafe verurteilt
Tod eines Kleinkinds: Reichsbürger-Eltern verurteilt

Das Amtsgericht Horb am Neckar hat die Eltern eines zweijährigen Jungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je einem Jahr Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Kind war Anfang 2023 gestorben, nachdem die Eltern aus der Reichsbürger-Szene monatelang auf ärztliche Hilfe verzichtet hatten.

Chronische Atemwegserkrankung unerkannt

Der Junge litt unter Atemwegsproblemen, die die Eltern mit ätherischen Ölen behandelten. Sie riefen keinen Arzt, obwohl sich der Zustand des Kindes verschlechterte. Erst als ein Notarzt gerufen wurde, war es zu spät. Das Gericht stellte fest: „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können.“ Ein Arzt hätte das Kind retten können.

Milde Strafe trotz schwerer Pflichtverletzung

Die Richter bewerteten die Pflichtverletzung als so schwer, dass eigentlich eine Haftstrafe angemessen gewesen wäre. Dennoch verhängten sie eine Bewährungsstrafe, weil die Eltern nach Überzeugung des Gerichts unter dem Tod des Jungen sehr litten. Die Mutter (44) und der Vater (50) müssen zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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Reichsbürger-Szene lehnt Staat ab

Die Angeklagten gehören zur Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennt. Laut Verfassungsschutz zählen in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zu dieser Szene. Die Eltern hatten Behörden lange Briefe im typischen Stil der Reichsbürger geschrieben.

Eltern tauchten unter – Festnahme in Bayern

Zum ersten Verhandlungstermin im April 2025 erschienen die Eltern nicht. Das Gericht erließ Haftbefehl und ließ sie suchen. Vergangenen Monat wurden beide in Bayern festgenommen. Sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen.

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