Der Aufbau des Oktoberfests läuft auf Hochtouren, doch am berühmten Paulaner-Turm sorgt ein rätselhafter Anblick für Aufsehen: Die Gesichter der Kellnerinnen-Parade des Künstlers Emil Kneiß sind mit schwarzer Folie verhüllt worden. Die einst lebensgroßen Figuren wirken nun kopflos, und über die Hintergründe wird spekuliert.
Urheberrechtsstreit als mögliche Ursache
Laut einem Bericht der Mediengruppe „Münchner Merkur/tz“ soll ein Urheberrechtsstreit der Grund für die Verhüllungsaktion sein. Paulaner selbst hält sich bedeckt und reagiert auf Anfragen lediglich mit einer Stellungnahme, die den neuen Anstrich des Festzelts betont. „In diesem Jahr bekommt das Paulaner-Festzelt einen neuen Anstrich, der auch den Biergarten umfasst, um neue Ausgabemöglichkeiten für Essen und Getränke zu schaffen. Pläne, den Turm neu zu bemalen, gibt es schon länger. Nach den Verzögerungen der letzten Wochen wird dieser jetzt im Stehen gestrichen“, so ein Sprecher. „Dem haben wir derzeit nichts hinzuzufügen.“
Rechtliche Auseinandersetzungen um die Festzelte
Das Brauerei-Zelt, das in diesem Jahr vom Wirt Lorenz Stiftl übernommen wird, ist zudem von einer Klage des Wirtes Alexander Egger betroffen. Egger lässt für das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt gerichtlich prüfen, ob die Zelte nach europäischem Vergaberecht hätten zugeteilt werden müssen. Zeitweise war unklar, ob der Aufbau der Zelte rechtzeitig beginnen könnte, doch inzwischen läuft alles planmäßig. Das Oktoberfest findet vom 19. September bis 4. Oktober statt.
Urheberrechtsstreit auch am Bräustüberl Tegernsee
Es ist nicht das erste Mal, dass Werke von Emil Kneiß Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind. Auch am Bräustüberl Tegernsee gibt es einen Urheberrechtsstreit. Kneiß hatte dort im Inneren der Gaststätte das Bild eines Mannes an die Wand gemalt, der nach seinem Hund sucht – der wiederum unter seinem dicken Bauch sitzt. Das Motiv ziert diverse Artikel im Bräustüberl-Shop, darunter Brotzeitbrettl, Bierdeckel und Anstecker.
Eine Nachfahrin von Kneiß habe deshalb wegen Urheberrechtsverstößen vor dem Landgericht München I geklagt, sagte der Anwalt Moritz-Melchior Bloser als Vertreter des Bräustüberl-Wirts. „Wir hatten versucht, uns mit der Nachfahrin zu einigen“, erklärte Bloser, „das hat aber nicht zum Erfolg geführt.“ Auch über diesen Fall hatte die Mediengruppe „Münchner Merkur/tz“ berichtet.
Schutzfrist läuft bald ab
Kneiß starb 1956. Die Schutzfrist im Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod und endet somit zum 1. Januar 2027. Warum sich die Nachfahrin erst jetzt meldete, blieb offen. Der Fall am Bräustüberl zeigt, dass die Rechte an Kneiß’ Werken noch immer umstritten sind, was auch die Verhüllung am Paulaner-Turm erklären könnte.



