Die Bundespolizei erlässt erneut ein strenges Waffenverbot an sechs großen Bahnhöfen in Bayern. Von Freitag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 3.00 Uhr, ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen in den gesamten Bahnhofsbereichen untersagt. Betroffen sind der Münchner Hauptbahnhof, München-Ost sowie die Hauptbahnhöfe in Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.
Verbotene Gegenstände im Detail
Das Verbot umfasst Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Auch Pfefferspray, Scheren, Brecheisen und Schlagringe sind nicht erlaubt. Ein Sprecher der Bundespolizei in München erklärte: „Grundsätzlich gilt das Verbot für alle Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können.“ Selbst harmlos erscheinende Gegenstände wie Taschenmesser zum Apfelschälen sollten Reisende am Wochenende zu Hause lassen.
Ausnahmen für Berufsgruppen
Polizisten, Feuerwehrleute und Sicherheitsmitarbeiter sind von den verschärften Regeln ausgenommen, sofern sie plausibel nachweisen können, dass sie die gefährlichen Gegenstände für ihre Arbeit benötigen. Auch Mitarbeiter von Imbissständen am Bahnhof dürfen weiterhin Messer zum Zubereiten von Speisen verwenden.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit der Sicherstellung der Gegenstände, einem möglichen Zwangsgeld sowie Platzverweisen oder einem Bahnhofsverbot rechnen. Die Bundespolizei wird während des Verbotszeitraums verstärkt kontrollieren.
Hintergrund des Verbots
Das Verbot gilt an ausgewählten Bahnhöfen in ganz Deutschland und ist nicht an einen bestimmten Anlass oder die Ferienzeit geknüpft. Ziel ist es, für mehr Sicherheit im Reiseverkehr zu sorgen. Die Bundespolizei argumentiert, dass Waffen und gefährliche Gegenstände bei Streitigkeiten die Risikobereitschaft erhöhen und zu mehr Gewalt führen könnten. „Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit“, teilte die Bundespolizei mit.



