Senat legt Beschwerde gegen Urteil zu Görlitzer Park ein
Senat legt Beschwerde gegen Urteil zu Görlitzer Park ein

Im Rechtsstreit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg hat die zuständige Senatsumweltverwaltung angekündigt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Eine Sprecherin bestätigte diesen Schritt am Dienstag.

Hintergrund des Rechtsstreits

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Park nachts weiterhin geöffnet bleiben muss. Zur Begründung führten die Richter an, dass die Senatsverwaltung die nächtliche Schließung formell rechtswidrig angeordnet habe. Zuständig sei nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Daraufhin blieb der Park bereits am Montagabend geöffnet.

Bisherige Schließung seit März

Seit Anfang März waren die Tore an den Eingängen des Görlitzer Parks jeden Abend geschlossen worden. Die Tore waren nach jahrelangen Debatten über Drogenhandel und Gewaltkriminalität im Park errichtet worden. Die nächtliche Schließung sollte die Sicherheit im Park erhöhen und Kriminalität eindämmen.

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Die Senatsverwaltung sieht in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen Rückschlag für ihre Bemühungen, den Park sicherer zu machen. Mit der Beschwerde will sie erreichen, dass die Schließung wieder in Kraft gesetzt wird. Das Oberverwaltungsgericht muss nun über den Fall entscheiden.

Der Görlitzer Park ist ein zentraler Ort in Kreuzberg und seit Jahren ein Brennpunkt für Drogenkriminalität. Anwohner und Politiker streiten seit langem über die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Probleme. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Debatte neu entfacht.

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