Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Hort. In den Folgejahren soll jeweils eine weitere Klassenstufe hinzukommen, sodass ab 2029 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz besitzen. Die Landesregierung rechnet dennoch nicht mit einem zusätzlichen Bedarf an Plätzen.
Hohe Auslastung, aber keine Engpässe
Bereits jetzt besuchen 78 Prozent der Grundschulkinder den Hort, wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Jutta Wegner mitteilte. Selbst wenn der Anteil noch steigen sollte, befürchtet das Ministerium keine Engpässe. Grund dafür sind die seit 2017 sinkenden Geburtenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern, die langfristig zu weniger Grundschülern führen.
Kapazitäten übersteigen Nachfrage
Schon jetzt sind die Hortkapazitäten im Landesdurchschnitt nicht voll ausgelastet. „Zum Stichtag 1. März 2026 lag die Zahl der belegten Hortplätze bei 48.941, während die tatsächliche Kapazität bei rund 51.000 Plätzen liegt“, erläuterte das Ministerium. Somit besteht eine Reserve von etwa 2.000 Plätzen.
Personalabbau statt Aufstockung
Zusätzliches pädagogisches Personal wird daher nicht benötigt. Im Gegenteil: „Um künftigen Minderbedarfen an pädagogischem Personal entgegenzuwirken, hat sich die Landesregierung mit den Initiatoren des Volksbegehrens ‚Zukunftsplan Kita‘ auf eine Absenkung der Fachkraft-Kind-Verhältnisse in der Krippe von 1:6 auf 1:5 ab dem 1. Januar 2027 und im Hort von 1:22 auf 1:21 ab dem 1. August 2027 geeinigt.“ Weitere Absenkungsschritte im Kindergarten ab 2028 und im Hort ab 2029 sind demnach avisiert.
Beitragsfreiheit für Eltern
Krippe, Kindergarten und Hort sind in Mecklenburg-Vorpommern für die Eltern beitragsfrei. Dies entlastet Familien zusätzlich und macht die Betreuungseinrichtungen besonders attraktiv.



