Die Bauordnung in Schleswig-Holstein wird vereinfacht, um Um- und Ausbauten zu erleichtern. Die Landesregierung hat eine entsprechende Änderung auf den Weg gebracht, die insbesondere den Erhalt von Bestandsgebäuden fördern soll.
Weniger Regeln für Umbauten
Wer in Schleswig-Holstein ein Haus um- oder ausbauen möchte, muss künftig weniger Regeln beachten. Das Kabinett hat die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. „Der Um- und Ausbau im Bestand ist oft schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender als ein Neubau“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). „Wir sehen große Ausbaureserven im Bestand, die noch nicht genutzt sind.“
Bestandsschutz bleibt erhalten
Der wichtigste Punkt der Neuregelung: Bei baulichen Änderungen bleibt der baurechtliche Bestandsschutz erhalten, und es entstehen keine teuren Nachrüstpflichten. So können etwa in Gründerzeitgebäuden Holztreppen erhalten bleiben, die im Neubau nicht mehr zulässig wären. Auch beim Schallschutz muss das veränderte Gebäude nicht mehr leisten als das alte.
Erleichterungen beim Dachausbau
Beim Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockungen werden keine neuen Abstandsflächen ausgelöst, sofern keine neuen Bauteile wie Balkone an die bisherigen Außenwände angebracht werden. Dies erleichtert insbesondere den Ausbau von Dachgeschossen in Städten.
Die Änderung der Bauordnung soll dazu beitragen, Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen, ohne dass Bauherren mit übermäßigen Vorschriften belastet werden. Die Landesregierung erhofft sich davon eine Belebung des Wohnungsbaus im Bestand.



