Berlin will Grundsteuer-Irrsinn für Clubs und Freibäder stoppen
Berlin stoppt Grundsteuer-Irrsinn für Clubs und Freibäder

Die neue Grundsteuer, die 2025 in Kraft trat, hat viele Freizeitbetriebe in Berlin unvorbereitet getroffen. Clubs, Freibäder, Minigolfanlagen und Biergärten, insbesondere in zentralen Lagen, sehen ihre Existenz bedroht. Finanzsenator Stefan Evers (46, CDU) will nun gegensteuern und eine Initiative im Bundesrat starten, um die Steuerregelung zu ändern. Ohne Zustimmung des Bundes ist eine Änderung jedoch nicht möglich.

Das Problem: Baurecht bestimmt Steuerhöhe

Das Kernproblem liegt in der Berechnungsmethode der neuen Grundsteuer. Liegen die Betriebe in dicht bebauten Wohngebieten, werden sie steuerlich genauso hoch eingestuft wie Wohnhäuser. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung des Grundstücks, sondern das baurechtliche Potenzial – also wie intensiv das Grundstück laut Bebauungsplan bebaut werden dürfte. Ein Beispiel: Steht auf einer großen Fläche nur ein Flachbau, obwohl eine mehrgeschossige Bebauung möglich wäre, wird der sogenannte Bodenrichtwert herangezogen, der für die Finanzämter maßgeblich ist.

Clubs und Freibäder in Existenznot

Der Berliner Club Yaam, der 8000 Quadratmeter an der Schillingbrücke in Friedrichshain gepachtet hat, befürchtet eine Steuererhöhung um 1290 Prozent. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg könnte diese Kosten an den Club weiterreichen. Emiko Gejic (36) von der Clubkommission sagt: „Die Grundsteuer hat viele Clubbetreiber regelrecht kalt erwischt. Wer die kulturelle Vielfalt Berlins erhalten will, darf Clubs nicht mit Kostensteigerungen konfrontieren, die ihre wirtschaftliche Grundlage gefährden.“ Auch das Strandbad Weißensee musste einen drastischen Anstieg verkraften: Statt bisher 770 Euro pro Jahr werden nun 36.946 Euro fällig.

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Senat springt in Einzelfällen ein

Bislang zahlt der Senat in Einzelfällen einen Ausgleich an die Bezirke, damit diese die massiven Steuererhöhungen nicht an ihre Pächter weitergeben. Allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg könnten Mehrkosten von 300.000 Euro für solche Pachtgrundstücke anfallen, wenn der Senat nicht eingreift. Doch dies sind nur temporäre Einzellösungen. Finanzsenator Evers ist alarmiert: „Es drohen ausgerechnet Orte zu verschwinden, die eine Stadt lebendig machen.“

Evers' Vorschlag: Besteuerung nach tatsächlicher Nutzung

Evers schlägt eine grundsätzliche Änderung vor: Solange ein Grundstück dauerhaft als Kultur-, Freizeit- oder Begegnungsstätte genutzt wird, soll das baurechtliche Potenzial bei der Grundsteuerberechnung keine Rolle mehr spielen. Besteuert würde dann nur die tatsächlich bebaute Fläche. „Diese Stätten verdienen im Steuerrecht eine besondere Aufmerksamkeit. Mit unserer Initiative streben wir eine zielgenaue Lösung an, um sie dauerhaft zu entlasten“, so Evers.

Bundesratsinitiative nötig

Da die Grundsteuer bundesrechtlich geregelt ist, kann Berlin nicht allein handeln. Der Senat wird daher eine Initiative im Bundesrat einbringen, um die Steuerregelung zu ändern. Ob die Initiative Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Fest steht: Ohne eine solche Änderung drohen vielen Betrieben in Berlin die Schließung.

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