Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September werden die Stimmzettel deutlich kürzer ausfallen als bei der Wiederholungswahl 2023. Wie das Landeswahlamt mitteilte, treten nur 17 Parteien mit eigenen Listen an – zwölf davon mit Landes- und fünf mit Bezirkslisten. Zum Vergleich: Vor drei Jahren konkurrierten noch 33 Parteien um die Wählerstimmen, darunter 26 mit Landes- und sieben mit Bezirkslisten.
Vier Landeslisten scheitern an Unterschriftenhürde
Der Landeswahlausschuss ließ am Freitag zwölf Landeslisten zu, darunter die von Grünen, AfD, FDP und BSW. Über die Bezirkslisten, etwa von CDU, SPD und Linke, entschieden die Bezirkswahlausschüsse. Vier Landeslisten wurden aufgrund mangelnder Unterstützung nicht zugelassen: Die Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis), die Freien Wähler, die Piratenpartei und Mera25 erreichten nicht die nötigen 2200 Unterschriften. Somit können ihre Kandidaten nicht für das Landesparlament antreten.
Voraussetzungen für die Zulassung
Bereits im Juni waren 26 Parteien grundsätzlich durch den Landeswahlausschuss zugelassen worden. Parteien, die zuletzt nicht im Abgeordnetenhaus oder im Bundestag vertreten waren, mussten anschließend Unterstützerunterschriften einreichen. Für Landeslisten sind 2200 nötige Unterschriften erforderlich, für Bezirkslisten jeweils 185. Der Landeswahlausschuss tagte am Freitagvormittag in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Mit Landes- und Bezirkslisten konkurrieren die Parteien um Zweitstimmen, die maßgebend für die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus sind. In Berlin bestimmen die Parteien selbst, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit Listen in den Bezirken antreten.



