Landkreis verzichtet auf rückwirkende Gebühren
Der Landkreis Märkisch-Oderland erhebt nun doch keine rückwirkenden Gebühren von Bürgern für Rettungsfahrten. „Die angekündigte finanzielle Beteiligung des Landes schafft die Voraussetzung dafür, dass der Landkreis Märkisch-Oderland auf den Versand von Gebührenbescheiden für sogenannte Fehlfahrten aus den Jahren 2025 und 2026 verzichten kann“, teilte der Landkreis mit. Damit gibt es derzeit in Brandenburg keinen Landkreis oder keine Stadt mit Gebührenerhebungen für den Rettungsdienst.
40 Millionen Euro vom Land für Rettungsdienst
Finanzminister Daniel Keller (SPD) hatte in der vergangenen Woche angekündigt, den Landkreisen und kreisfreien Städten in den beiden kommenden Jahren je 40 Millionen Euro zur Unterstützung für die Aufgaben des Rettungsdienstes zu geben. Das Geld soll nach Angaben des Ministeriums aus ehemaligen Mitteln aus einem Ausgleichsfonds kommen, die nicht abgerufen wurden. Landrat Gernot Schmidt (SPD) zeigte sich erleichtert: „Dieses Signal ist für uns von großer Bedeutung und zeigt, dass die Herausforderungen der kommunalen Rettungsdienstträger ernst genommen werden.“ Die Lage sei für die kommunale Ebene finanziell äußerst belastend.
Problem noch nicht endgültig gelöst
Damit ist das Problem aber nicht abschließend geklärt. Die Kommunen, die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium verhandeln derzeit noch mit dem Ziel, dass es nicht zu Gebührenbescheiden für Rettungsfahrten kommt. Im April hatte Märkisch-Oderland trotz laufender Verhandlungen auf Landesebene angekündigt, Patientinnen und Patienten die Kosten für Rettungsfahrten ohne Kliniktransport in Rechnung zu stellen. Der Kreis rechnete mit ungefähr 2.000 Bescheiden für sogenannte Leerfahrten im vergangenen Jahr und begann bereits damit, sie zu versenden.
Moratorium galt zunächst nur für Cottbus und Dahme-Spreewald
Gesundheitsminister René Wilke (SPD) hatte im März mit den Ersatzkassen ein Moratorium verkündet, das allerdings zunächst nur für Cottbus und Dahme-Spreewald galt. Im Kreis Dahme-Spreewald war eine abschließende Einigung über die Kosten jedoch zuletzt noch offen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im vergangenen Jahr Druck bei der Suche nach einer Lösung ohne Gebühren für Bürger gemacht.
Hintergrund: Kosten für Rettungsfahrten
Die Einsätze der Fahrten von Rettungswagen und Notarzt führen zu Kosten – auch wenn ein Patient dabei nicht ins Krankenhaus gefahren wird. Im Normalfall zahlen Landkreise und kreisfreie Städte, die Krankenkassen erstatten die Summen. Das gelingt aber nicht immer. Die Reform der Notfallversorgung des Bundes soll eine Lösung für sogenannte Fehlfahrten bringen.



