Evangelische Landeskirche lockert Mitgliedschaftsregel für Mitarbeiter
Die evangelische Landeskirche in Bayern geht angesichts von Personal- und Mitgliederschwund neue Wege. Ab dem 1. Juli wird für die meisten Stellen keine Kirchenmitgliedschaft mehr vorausgesetzt. Dies teilte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) mit. Ausgenommen bleiben jedoch Positionen in der Verkündigung, im Konfirmanden- und Religionsunterricht, in der Seelsorge sowie Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil in Kirche und Diakonie. Dazu zählen auch hauptberufliche Kirchenmusiker auf sogenannten A- und B-Stellen für Kantoren und Organisten.
Doppelte Nachwuchssorge: Beschäftigte und Gläubige fehlen
Bereits jetzt stellt insbesondere die Diakonie als Pflege- und Sozialverband faktisch nichtevangelische Mitarbeiter ein. Bislang sollte dies jedoch die Ausnahme bleiben. Wie viele andere Arbeitgeber leiden auch die Kirchen unter Personalknappheit. Hinzu kommt die schwindende Zahl der Kirchenmitglieder, bedingt durch Austritte und einen Sterbeüberschuss – jährlich sterben mehr Gläubige, als Neugeborene getauft werden.
Nichtgläubige sollen den kirchlichen Auftrag mitgestalten
Die Neuregelung verbindet das evangelische Profil mit den Anforderungen des Arbeitsmarkts und war auch aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig, erklärte Oberkirchenrätin Marion Böttcher. Auch künftig sollen alle Beschäftigten in Kirche und Diakonie an der Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Auftrags mitwirken. Im vergangenen Jahr traten rund 42.000 Menschen aus der Landeskirche aus, die Mitgliederzahl fiel unter die Zwei-Millionen-Marke. Knapp 29.800 Todesfällen standen nur noch gut 12.500 Taufen gegenüber.



