Thüringen steht vor ungeplanten Mehrausgaben für seine Beamten. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine Tarifanpassung für den öffentlichen Dienst belasten den Freistaat in diesem und im nächsten Jahr mit rund 415 Millionen Euro. Da lediglich für die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst Vorsorge getroffen wurde, muss das Land nun seine finanziellen Rücklagen in Höhe von 343 Millionen Euro dafür einsetzen, wie Finanzministerin Katja Wolf (BSW) in Erfurt mitteilte. „Damit geht es auf“, so Wolf.
Gesetzentwurf kommt aus den Koalitionsfraktionen
Einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung werden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht das Ministerium, sondern die Koalitionsfraktionen CDU, BSW und SPD in den Landtag einbringen, kündigte Wolf an. Die monatlichen Bezüge der Beamten steigen demnach um 4,8 Prozent. Für das Jahr 2025 wird allen Beamten, Richtern sowie Pensionären eine Nachzahlung gewährt – das Ministerium schlägt eine Art Weihnachtsgeld vor. Beamte, die geklagt haben, könnten länger rückwirkend eine Nachzahlung erhalten. „Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1:1 umgesetzt“, betonte Wolf.
Hintergrund: Urteil aus Karlsruhe
Hintergrund ist, dass die Karlsruher Richter im vergangenen Jahr Regelungen im Berliner Besoldungsrecht für nicht verfassungskonform erklärt hatten. Dies hat Auswirkungen auch auf andere Bundesländer wie Thüringen. Seit Jahren gibt es Streit um die Höhe der Besoldung – aus Thüringen gab es laut Wolf etwa 1.300 Klagen. Dabei geht es unter anderem darum, dass bei den Bezügen ein Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt werden muss. Das Urteil sorge dafür, dass die Debatte um Beschränkungen bei Verbeamtungen Fahrt aufgenommen habe, so Wolf.
Änderungen: Späterer Ruhestand und weniger Teilzeit
Doch es gibt nicht nur positive Nachrichten für Thüringens Beamte. Künftig sollen sie nicht mehr mit 62 Jahren, sondern erst ein Jahr später einen Antrag auf vorgezogenen Ruhestand stellen können. Wolf sprach von einem Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der hergestellt werde. Die Neuregelung gilt nicht für Polizisten, Justizbeamte oder Feuerwehrleute, betonte sie. Diese hätten Sonderregelungen beim Ruhestand. Außerdem sind Änderungen bei der sogenannten anlasslosen Teilzeit geplant. Sie soll künftig nur für 25 und nicht mehr 50 Prozent der Arbeitszeit möglich sein. Unverändert blieben Teilzeitregelungen wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen. Gestrichen wird der freie „Beamtentag“, der von vielen Dienststellen bisher für gemeinsame Ausflüge und andere Aktivitäten genutzt wird.



