Uni Kassel: Streit um Zivilklausel – Entscheidung vertagt
Uni Kassel: Streit um Zivilklausel vertagt

Vier der 14 hessischen Hochschulen haben die sogenannte Zivilklausel in ihren Satzungen verankert. Damit verpflichten sie sich sinngemäß, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. An der Universität Kassel erwägt der Senat nun eine Änderung der Grundordnung, die eine Lockerung dieser Klausel vorsieht. Dagegen regt sich Protest.

Hintergrund der Zivilklausel

Seit 2013 sieht die Grundordnung der Hochschule qua Selbstverpflichtung vor, dass „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel (...) ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet“ sind. Damit verbunden war ein Appell an die Forscher, sich an zivilen Zwecken zu orientieren. Die Klausel soll sicherstellen, dass die wissenschaftliche Arbeit nicht zur Entwicklung von Waffensystemen oder anderen militärischen Anwendungen beiträgt.

Geplante Lockerung und erste Lesung

In einer ersten Lesung hat der Senat bereits eine neue Fassung beschlossen. Diese berücksichtigt nach Angaben der Universität unter anderem, dass „zwischen ziviler und potenziell militärischer Nutzung von Forschungsergebnissen angesichts zum Beispiel technischer Entwicklungen und hybrider Kriege immer schwerer zu trennen ist“. Die Neufassung würde die bisherige strikte Trennung aufweichen und Forschern mehr Spielraum für Kooperationen mit der Rüstungsindustrie geben. Eine endgültige Entscheidung über die Neufassung vertagte der Senat kürzlich auf November.

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Proteste von Studierenden und Gewerkschaft

Es gibt jedoch erhebliche Kritik an der Aufweichung der Klausel, etwa aus der Studierendenschaft der Hochschule. Die Initiative „Zivilklausel bleibt“ kämpft für den Erhalt der Klausel in ihrer jetzigen Form. Durch die angestrebte Änderung würden finanzielle Abhängigkeiten von Rüstungsunternehmen entstehen und der Einfluss von Politik und Wirtschaft auf die Wissenschaftsfreiheit massiv zunehmen, befürchten deren Mitglieder. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen setzt sich dafür ein, dass die Kasseler Zivilklausel in ihrer aktuellen Form erhalten bleibt. „Gerade in Zeiten wachsender Aufrüstung und zunehmender sicherheitspolitischer Einflussnahme auf Wissenschaft und Forschung ist diese Selbstverpflichtung wichtiger denn je“, sagte deren stellvertretende Vorsitzende Simone Claar.

Andere Hochschulen halten an Klausel fest

Neben der Uni Kassel haben die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim eine Zivilklausel. Auf Anfrage erklärten die drei Hochschulen, dass sie derzeit nicht anstreben, diese abzuschaffen oder zu lockern. Die Entwicklung in Kassel wird daher als möglicher Präzedenzfall für andere Hochschulen in Hessen und darüber hinaus beobachtet.

Ausblick

Die Entscheidung im Senat im November wird mit Spannung erwartet. Sollte die Lockerung beschlossen werden, könnte dies die Forschungslandschaft in Hessen nachhaltig verändern. Kritiker warnen vor einer zunehmenden Militarisierung der Wissenschaft, während Befürworter auf die Notwendigkeit flexiblerer Regelungen in einer sich wandelnden Sicherheitslage verweisen.

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