Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, steigt rapide an. Nach einer Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) beim Statistischen Bundesamt erhalten aktuell 771.275 Rentnerinnen und Rentner Sozialhilfe. Das sind fast 30.000 mehr als vor einem Jahr und rund 180.000 mehr als vor vier Jahren.
Frauen besonders betroffen
Besonders stark von der Altersarmut betroffen sind Frauen. Sie machen einen Großteil der Sozialhilfeempfänger im Rentenalter aus. Die genauen Zahlen nach Geschlecht wurden nicht genannt, aber die Tendenz ist klar: Frauen haben häufiger niedrigere Rentenansprüche aufgrund von Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit.
BSW: Nur die Spitze des Eisbergs
Der BSW-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Thomas Schulze, bezeichnete die neuen Zahlen als „lediglich Spitze des Eisbergs“. Viele Rentner beantragten aus Scham keine Hilfe oder lägen nur knapp über der Grenze, erklärte er. Schulze schlägt eine Rente nach österreichischem Vorbild vor: Die Durchschnittsrente liege dort 800 Euro höher, und eine Mindestrente schütze nach jahrzehntelanger Arbeit vor Armut.
Ostdeutschland besonders betroffen
Schulze warnte, die geplante Rentenreform werde vor allem Menschen in Ostdeutschland hart treffen, „weil sie nur die gesetzliche Rente haben“. In Westdeutschland hätten Menschen häufiger privat oder betrieblich vorgesorgt. Die aktuellen Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme in den ostdeutschen Bundesländern: In Sachsen erhielten im März 21.490 Rentner Sozialhilfe, 1.600 mehr als vor einem Jahr. In Sachsen-Anhalt stieg die Zahl um 800 auf 11.835, in Thüringen um 900 auf 9.510.
Kritik an geplanter Rentenreform
Schulze kritisierte zudem die geplante Streichung der „Rente nach 63“ für besonders langjährig Versicherte. Er bezeichnete dies als „brutale Rentenkürzung“. Die Bundesregierung will den Vorschlag einer Kommission umsetzen, der vorsieht, dass Menschen mit 45 Beitragsjahren nicht mehr abschlagsfrei vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen können. Bislang ermöglichte die Regelung einen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren.



