Die Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin ist erneut gestiegen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Freitag mitteilte, leiteten die Ermittlungsbehörden im Jahr 2025 insgesamt 820 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund ein. Im Vorjahr waren es 756 Verfahren gewesen. Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 werden Straftaten in diesem Kontext gesondert erfasst und ausgewertet.
Entwicklung seit Oktober 2023
Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt verzeichneten die Behörden ab dem 7. Oktober 2023 noch 158 Verfahren. 2024 stieg die Zahl auf 4069, und bis Ende 2025 wurden 2450 Fälle registriert. Insgesamt wurden seit dem 7. Oktober 2023 somit 6677 Verfahren eingeleitet. Diese umfassen sowohl Taten mit antisemitischem Motiv als auch andere Straftaten im Kontext der Geschehnisse, wie etwa Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Gründe für rückläufige Zahlen im Nahostkontext
Die im Vergleich zu 2024 niedrigeren Zahlen bei Verfahren im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erklärt die Generalstaatsanwaltschaft mit dem fragilen Waffenstillstand in Nahost und der abnehmenden Anzahl von Demonstrationen. Zudem habe die konsequente Verfolgung strafbarer antisemitischer Parolen an Bekanntheit gewonnen.
Einschätzung der Antisemitismusbeauftragten
„Die Zahl der Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund bewegt sich weiterhin auf einem hohen Niveau“, erklärte Jana Berthold, die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft. Taten wie der Messerangriff am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte im Februar 2025 träfen nicht nur die unmittelbaren Betroffenen, sondern verunsicherten die jüdische Gemeinschaft insgesamt. Das konsequente Vorgehen der Behörden gegen antisemitische Straftaten bleibe ein zentrales Anliegen.
Messerangriff am Holocaust-Mahnmal
Am 21. Februar 2025 hatte ein 19-jähriger syrischer Staatsangehöriger das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte aufgesucht, um im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat einen Messerangriff auf eine nicht-muslimische Person zu verüben – vorzugsweise einen israelischen Staatsbürger oder eine Person jüdischen Glaubens. Im Stelenfeld des Mahnmals griff er einen 30-jährigen spanischen Touristen von hinten an, indem er ihm mit dem Messer einen Kehlschnitt zuzufügen versuchte. Nur knapp verfehlte die Klinge die großen Blutgefäße. Das Opfer konnte fliehen und wurde von Passanten erstversorgt.
Das Kammergericht verurteilte den Täter im März 2026 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Gericht stellte fest, dass der Angreifer sich über das Internet radikalisiert hatte und aus islamistischem und antisemitischem Motiv handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Revision eingelegt hat.
Angriff auf jüdischen Studenten
Bereits im Februar 2024 hatte ein 23-jähriger Mann den jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira in einer Bar in Berlin-Mitte attackiert – mit gezielten Schlägen und Tritten ins Gesicht, die beim Opfer eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung verursachten. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im April 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe und stellte eine antisemitische Tatmotivation fest. In der Berufung reduzierte das Landgericht Berlin die Strafe auf zwei Jahre und sechs Monate – und kam nach erneuter Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass eine antisemitische Motivation nicht nachgewiesen sei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben Revision eingelegt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteile zur Parole „From the river to the sea“
In zwei Fällen entschied die Berliner Justiz, dass die Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ ein strafbares Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas darstellt. Im November 2024 wurde eine 42-jährige Berlinerin rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie die Parole auf ihrem Instagram-Profil verwendet hatte.
Im Dezember 2025 verurteilte die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin einen 25-Jährigen zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen, weil er den Slogan auf einer Demonstration skandiert und zudem Propagandabilder der Terrorgruppe Al-Aqsa-Märtyrerbrigaden auf Instagram verbreitet hatte. „Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angriff im Gleisdreieckpark
Im Juni 2025 wurde ein 60-jähriger Mann im Gleisdreieckpark in Berlin angegriffen, weil er ein T-Shirt und eine Kette mit Davidstern trug. Ein 29-jähriger Angreifer soll ihn zunächst als „Kindermörder“ beschimpft und dann mit einem Messer bedroht und auf ihn zugelaufen sein, mit der Äußerung, ihn töten zu wollen. Nur das Einschreiten von drei Polizeibeamten verhinderte eine Verletzung des Opfers. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob im November 2025 Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung; das Amtsgericht Tiergarten hat das Hauptverfahren im Juni 2026 eröffnet.



