In der Hauptstadt Berlin sind derzeit 9459 Haftbefehle gegen kriminelle Täter und Verdächtige nicht vollstreckt. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Haftbefehle wurden von Richtern zur Festnahme der Gesuchten ausgestellt, konnten aber bislang nicht umgesetzt werden, weil die Menschen untergetaucht sind oder aus anderen Gründen nicht gefunden werden können.
Fast die Hälfte der offenen Haftbefehle betrifft Diebstahl
Die Statistik zeigt, dass fast die Hälfte der offenen Haftbefehle (rund 4500) auf Diebstahlsdelikte entfällt. Hinzu kommen jeweils Hunderte von Fällen von Betrug, Drogendelikten, Fahren ohne Führerschein sowie Körperverletzung und Raub. Auch schwere Straftaten wie Mord und Totschlag sind unter den offenen Haftbefehlen vertreten.
Von den insgesamt 9459 offenen Haftbefehlen sind 7532 zur Strafvollstreckung ausgestellt. Das bedeutet, dass ein verurteilter Täter seine Gefängnisstrafe zu einem bestimmten Termin antreten musste, aber nicht erschienen ist. Die restlichen 1915 Haftbefehle beziehen sich auf die Strafverfolgung – hier sucht die Polizei nach einem dringend Verdächtigen.
Viele Haftbefehle sind älter als drei Jahre
Fast 3000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4200 sind älter als ein Jahr, und 2300 sogar älter als drei Jahre. Dies zeigt, dass viele Gesuchte über lange Zeiträume unauffindbar bleiben.
Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in der Antwort darauf hin, dass bei den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten viele Fälle dabei seien, bei denen verurteilte Täter ins Ausland abgeschoben wurden, bevor sie die Strafe verbüßt hätten. Sie werden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben, für den Fall, dass sie nach Deutschland zurückkehren. „Auch bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten“, hieß es weiter.
Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit
Die hohe Anzahl offener Haftbefehle wirft Fragen zur Effektivität der Strafverfolgung auf. Kritiker bemängeln, dass die Polizei nicht genügend Ressourcen habe, um alle Gesuchten zu finden. Die AfD, die die Anfrage gestellt hatte, forderte eine stärkere Priorisierung der Vollstreckung, insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Senatsinnenverwaltung betont jedoch, dass die Fahndung kontinuierlich erfolge und bei schweren Straftaten auch über Jahre hinweg aufrechterhalten werde.



