Experten empfehlen Social-Media-Beschränkung für Kinder unter 13 in der EU
Experten: Social Media für Kinder unter 13 beschränken

Kinder unter 13 Jahren sollten in Deutschland und anderen EU-Staaten nach dem Willen von Experten der EU-Kommission keinen uneingeschränkten Zugang zu sozialen Medien haben. Die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzten Fachleute sprechen sich jedoch bewusst nicht für ein pauschales Social-Media-Verbot aus, sondern gestehen den Mitgliedsländern Freiheiten bei der Festlegung höherer Altersgrenzen zu. Die Empfehlungen könnten für einen EU-Gesetzesvorschlag nach dem Sommer richtungsweisend sein.

Konkrete Empfehlungen der Experten

Die Experten fordern grundsätzlich eine Beschränkung des Zugangs für Kinder unter 13 Jahren in allen EU-Mitgliedsländern. Bis zu diesem Alter sollte die Nutzung sozialer Medien und anderer potenziell schädlicher digitaler Dienste laut dem Bericht nur unter elterlicher Aufsicht oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen. Ein komplettes Verbot für diese Altersgruppe lehnen die Wissenschaftler jedoch ab. Co-Autor Jörg Fegert erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Weil solche klaren Altersverbote das falsche Signal sind.“ Man müsse im Grundschulalter und in der Vorpubertät auch einen begrenzten Zugang ermöglichen, damit Kinder Digitales unter Anleitung ihrer Eltern oder in der Schule ausprobieren könnten. Für Kleinkinder unter zwei Jahren raten die Fachleute hingegen gänzlich von der Nutzung ab.

Altersgrenze ab 13 und nationale Spielräume

Deutschland und anderen EU-Staaten gestehen die Experten zu, etwa aufgrund kultureller Unterschiede auch höhere Altersgrenzen vorzuschreiben. In Frankreich ist beispielsweise ein Verbot für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre geplant. Grundsätzlich empfehlen die Wissenschaftler jedoch, dass Jugendliche ab 13 Jahren zunehmend eigenständig Zugang zu altersgerechten Social-Media-Angeboten erhalten sollten. Diese Zugänge müssten jedoch standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Fegert spricht von einer Beweislastumkehr: Die Online-Plattformen müssten mit veränderten Geschäftsmodellen nachweisen, dass sie keine erheblichen Risiken mehr für Kinder und Jugendliche darstellen. Ein Suchtrisiko entsteht laut Bericht etwa durch die Möglichkeit des endlosen Scrollens.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Was würde sich ändern?

Fegert verspricht sich von den Vorschlägen besonders einen Perspektivwechsel. Er betont, das gesunde Aufwachsen des Kindes sollte im Mittelpunkt der Debatte stehen. Eine Altersgrenze von 13 Jahren in der EU wäre nicht völlig neu. Bereits jetzt verlangt die Europäische Kommission von Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten, die aus Datenschutzgründen oft einen Zugang erst ab 13 Jahren vorsehen. Ein Verfahren der Brüsseler Behörde gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft bereits. Die Experten sprechen sich in ihrem Bericht dafür aus, die bestehenden Regeln konsequenter durchzusetzen.

Reaktion der EU-Kommission

Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte, man müsse einen schrittweisen Zugang für verschiedene Altersgruppen in Betracht ziehen. Es herrsche Einigkeit darüber, dass es ein Mindestalter geben müsse, ab dem Kinder soziale Medien nutzen dürften. Sie kündigte bei der Vorstellung des Berichts einen Vorschlag der Brüsseler Behörde nach dem Sommer an. Von der Leyen, die als Verfechterin strengerer Regeln für die Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige gilt, betonte: „Es ist ganz klar, dass wir altersgerechte Beschränkungen für Plattformen brauchen.“

Nationale Alleingänge und technische Umsetzung

Deutschland kann grundsätzlich ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen, etwa durch Altersbeschränkungen, die von den Eltern kontrolliert werden. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen jedoch die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Pflicht nehmen, indem sie ihnen die Rolle der Türsteher übertragen. Eine gesetzliche Alterskontrolle durch Online-Riesen kann jedoch nur die EU verlangen. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze gegenüber den Plattformen durch. Nationale Gesetze dürfen sich nicht mit EU-Regeln überschneiden. Erst vergangene Woche beanstandete die Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, da er mit EU-Recht kollidierte. Der Gesetzesvorschlag muss nun geändert werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Technisch könnte eine Altersverifikation über die EUDI-Wallet erfolgen, eine digitale Brieftasche, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll. Damit könnten Nutzer ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.