Kleingarten in Berlin: Parzelle teilen kann zur Kündigung führen
Rund 70.000 Berliner und ihre Angehörigen nutzen einen Kleingarten. Tausende weitere stehen auf der Warteliste, denn die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Doch wer seine Parzelle mit Freunden teilt, riskiert Ärger mit dem Verpächter – und im schlimmsten Fall den Verlust des Gartens.
Bundeskleingartengesetz verbietet Untervermietung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) schreibt vor, dass Kleingärten nur vom Pächter selbst genutzt werden dürfen. Eine Untervermietung oder die dauerhafte Mitnutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Wer den Garten mit Freunden als Gemeinschaftsgarten betreibt, verstößt gegen diese Regelung. Der Pächter muss die Parzelle persönlich bewirtschaften und darf sie nicht an andere weitergeben.
„Viele Pächter denken, sie können den Garten einfach mit Freunden teilen, um die Kosten zu senken oder die Arbeit aufzuteilen“, erklärt ein Sprecher des Landesverbandes Berlin der Kleingärtner. „Doch das ist rechtlich nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen.“
Folgen bei Verstoß: Abmahnung bis Kündigung
Stellt der Kleingartenverein fest, dass die Parzelle nicht vom Pächter allein genutzt wird, erfolgt zunächst eine Abmahnung. Bei wiederholtem Verstoß droht die Kündigung des Pachtvertrags. Der Pächter verliert dann nicht nur den Garten, sondern auch das investierte Geld für Laube und Bepflanzung. Der Verein kann die Parzelle neu vergeben – an einen der vielen Wartenden.
Im Extremfall kann der Pächter sogar zur Rückzahlung von Pachtnachlässen verpflichtet werden. „Die Regelung mag streng erscheinen, aber sie dient der Gleichbehandlung aller Wartenden“, so der Sprecher weiter. „Wer einen Kleingarten möchte, soll die gleichen Chancen haben.“
Alternative: Gemeinschaftsgärten auf anderen Flächen
Berlin bietet Alternativen für alle, die gärtnern wollen, aber keinen eigenen Kleingarten bekommen. Auf städtischen Flächen entstehen immer mehr Gemeinschaftsgärten, in denen mehrere Personen gemeinsam anbauen. Diese sind rechtlich anders geregelt und erlauben die gemeinsame Nutzung. Auch das Programm „Berlin gärtnert“ fördert solche Projekte.
Der Trend zum Urban Gardening wächst, doch die rechtlichen Hürden in Kleingartenanlagen bleiben bestehen. Wer seine Parzelle mit anderen teilen möchte, sollte vorher mit dem Verein sprechen oder auf alternative Flächen ausweichen.



