Der italienische Fußballverein Lazio Rom muss seiner ehemaligen Spielerin Maja Göthberg Schadensersatz in Höhe von 69.333 Euro zahlen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS entschied, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet wurde, wie die Spielergewerkschaft FIFPRO mitteilte.
Präzedenzfall für den Profifußball
Die FIFPRO sprach von einem „bahnbrechenden“ Urteil, das die künftige Anwendung des Schwangerschaftsschutzes im Profifußball prägen könne. „In diesem Fall ging es nie nur um Fußball“, zitierte die Gewerkschaft Göthberg. „Das Urteil sendet die Botschaft aus, dass eine Schwangerschaft niemals als Problem oder als Grund dafür angesehen werden sollte, einer Spielerin Einsatzmöglichkeiten zu verweigern.“
Was war passiert?
Göthberg spielte in der Saison 2023/24 für Lazio und stieg mit dem Verein in die Serie A auf. Bei Verhandlungen im Sommer 2024 über einen neuen Vertrag fehlte nach einer mündlichen Einigung nur noch die Unterschrift der Mittelfeldspielerin. Dann erfuhr Göthberg von ihrer Schwangerschaft und informierte den Verein – ein Vertrag kam nicht mehr zustande. Göthberg sah ihre Schwangerschaft als Grund dafür und klagte. Der Club vertrat die Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei.
Urteil des CAS
Der CAS entschied, dass auch ohne unterschriebenen Vertrag bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Der ausschlaggebende Grund für die rechtswidrige Beendigung sei die Schwangerschaft Göthbergs gewesen. „Dieser Fall zeigt, dass die Mutterschaftsbestimmungen der FIFA nicht nur Worte auf dem Papier sind, sondern den Spielerinnen einen echten Schutz bieten“, sagte Alexandra Gomez Bruinewoud, Rechtsdirektorin der FIFPRO.
Die Bedeutung des Urteils gehe über den Fall Göthberg hinaus. Es bestätige, „dass Vereine nicht einfach ein Arbeitsverhältnis beenden können, selbst wenn dieses noch nicht vollständig formalisiert ist, sobald sie erfahren, dass eine Spielerin schwanger ist“.



