Christian Ulmen verweigert Freigabe von Interview-Zitaten
Ulmen verweigert Freigabe von Interview-Zitaten

Im Fall Collien Fernandes berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ über ein fünfstündiges Gespräch mit Christian Ulmen, aus dem sie jedoch nicht zitieren darf. Es wäre die erste öffentliche Reaktion Ulmens auf die Vorwürfe seiner Ex-Frau gewesen, die sie im SPIEGEL gegen ihn erhoben hatte.

Hintergrund des Interviews

Das Interview der „Zeit“ mit Christian Ulmen fand Ende März statt, kurz nach der Veröffentlichung des SPIEGEL-Artikels am 19. März. Ulmen soll in dem Gespräch umfassende Antworten gegeben haben. Auch mit Ulmens Anwalt, dem Medienrechtler Christian Schertz, führten „Zeit“-Journalistinnen später ein Interview. Beide hätten jedoch aus den Gesprächen keinerlei Zitate freigegeben. Grund dafür ist der im Journalismus übliche Autorisierungsprozess: Eine interviewte Person darf, wenn zuvor abgesprochen, mitentscheiden, welche Zitate veröffentlicht werden. Ulmen und Schertz entschieden, dass keines ihrer Zitate erscheinen darf. Es habe eine „wochenlange Auseinandersetzung über Formulierungen“ gegeben, heißt es.

Die Vorwürfe im Detail

Der Fall Fernandes beschäftigte die Gesellschaft über die Justiz hinaus. Es geht um digitale sexualisierte Gewalt und mutmaßliche körperliche Übergriffe. Die Schauspielerin beschuldigte ihren Ex-Mann, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben. Ulmen soll täuschend echt aussehende Fakeprofile von ihr erstellt und „Hunderte von Männern“ kontaktiert haben. Er soll sich als Fernandes ausgegeben und mit Männern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben. Zudem soll er erotische Bilder und Videos verschickt haben, die den Eindruck erweckten, es handele sich um Aufnahmen von Fernandes.

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Reaktionen von Ulmens Anwälten

Der SPIEGEL hatte Ulmen bereits Anfang März einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt. Ulmen selbst äußerte sich nicht dazu. Seine Anwälte boten dem SPIEGEL ein Hintergrundgespräch an, machten jedoch zur Bedingung, dass nicht über ihre Einlassungen berichtet werden darf. Die Anwälte sprachen im Zusammenhang mit den Vorwürfen zunächst unspezifisch von „unwahren Tatsachen“. In einer Pressemitteilung schrieben sie, dass Ulmen zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet habe. Zu einem mutmaßlichen Vorfall körperlicher Gewalt im Januar 2023 sagten sie, dass es zu „keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen“ durch Ulmen gekommen sei. Ihr Mandant habe gegenüber Fernandes generell keine körperlichen Übergriffe begangen, sie nicht am Körper verletzt beziehungsweise schwer bedroht.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Ende Mai gegen Christian Ulmen – auf Grundlage der Anzeige von Fernandes. Zuvor hatte die Behörde lediglich geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Der Fall bleibt komplex und wirft Fragen zu digitaler sexualisierter Gewalt auf.

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