Vier hessische Hochschulen halten an Zivilklausel fest – Uni Kassel prüft Änderung
Vier hessische Unis halten an Zivilklausel fest

Vier Hochschulen in Hessen haben aktuell eine freiwillige sogenannte Zivilklausel. Neben der Universität Kassel zählen dazu die Goethe-Universität Frankfurt, die Technische Universität Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Während es in Kassel Bestrebungen gibt, die Klausel aufzuweichen, sehen die drei anderen Hochschulen derzeit keine Änderungen vor.

Goethe-Universität Frankfurt: Kein Handlungsbedarf trotz veränderter Sicherheitslage

Die Goethe-Universität Frankfurt erklärte, dass sie an der Zivilklausel festhält. „Auch wenn sich der Kontext angesichts der Bedrohung Europas durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und den Wegfall der USA als verlässlicher Partner verändert hat, sehen wir keinen Handlungsbedarf, denn ohnehin garantiert die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Forschung Wissenschaftler*innen eine weitgehende Wahlfreiheit zu den Gegenständen ihrer Forschung, die auch die Grundordnung einer Universität nicht einschränken kann“, erklärte ein Sprecher der Hochschule.

In der Präambel zur Grundordnung der Universität sei das Ziel festgehalten: „Lehre, Forschung und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken“, erläuterte er. „Damit hat die Universitätsgemeinschaft, vertreten durch die zuständigen Gremien, Werte formuliert, an denen sich Lehre, Forschung und Studium orientieren.“ Auf welchem Weg das Ziel einer zivilen, friedlichen Welt erreicht werden soll, lasse die Formulierung offen.

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TU Darmstadt bekräftigte Beibehaltung der Zivilklausel 2024

Auch an der TU Darmstadt gibt es keine Bestrebungen, die Zivilklausel abzuschaffen. Sie sei seit 2012 Bestandteil der Grundordnung der Hochschule und aus einem umfangreichen und intensiven hochschulöffentlichen Diskurs in den Gremien der Universität hervorgegangen, erklärte eine Sprecherin.

Die Zivilklausel diene Forschenden der Hochschule „als ethische Richtschnur ihres Handelns und unterstreicht unseren Anspruch, die Auswirkungen unserer Forschung kritisch und verantwortungsvoll zu reflektieren“, erläuterte sie. Militärische Forschung schließe sie dabei nicht grundsätzlich aus. Die Universitätsversammlung habe nach Befassung mit den Erfahrungen zur gelebten Praxis mit der Zivilklausel im Sommer 2024 deren Beibehaltung und Umsetzungsverfahren bekräftigt.

Hochschule Geisenheim: Änderung der Zivilklausel „kein Thema“

Die Hochschule Geisenheim sieht ebenfalls keine Änderung der Klausel vor. „Wir verfolgen an der Hochschule Geisenheim in Forschung und Lehre ausschließlich zivile und friedliche Zwecke“, erklärte ein Sprecher der Hochschule, die sich auf die Themen Wein, Getränke, Lebensmittel, Gartenbau und Landschaftsarchitektur konzentriert. Alle anderen Zwecke seien aufgrund der Ausrichtung der Hochschule Geisenheim kein Thema. Daher stehe eine Änderung der Klausel in der Grundordnung auch nicht zur Diskussion.

Hintergrund: Zivilklausel und aktuelle Debatte

Die Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von Hochschulen, Forschung und Lehre ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu nutzen. Sie schließt militärische Forschung nicht immer kategorisch aus, sondern verpflichtet zur ethischen Reflexion. Während die meisten hessischen Hochschulen an der Klausel festhalten, gibt es an der Universität Kassel Überlegungen, sie zu lockern – was dort auf Proteste gestoßen ist.

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