Eilbeschluss des Landessozialgerichts
Die geplante Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ist vorerst gestoppt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erzielte einen vorläufigen Erfolg vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg. Das Gericht setzte per Eilbeschluss die sofortige Vollziehung eines umstrittenen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom März aus (Az. L 7 KA 11/26 KL ER). Damit darf die Honorarabsenkung nicht angewendet werden, bis rechtskräftig über die Klage entschieden ist.
Hintergrund des Streits
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte zum 1. April 2026 eine Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Therapiestunden um viereinhalb Prozent beschlossen. Die KBV reichte dagegen Klage ein. Das LSG gewährte nun Eilrechtsschutz, weil es eine Verzerrung der zugrunde gelegten Zahlen sieht. Die Kürzung basierte auf der Annahme, dass der Umsatz einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis im Jahr 2026 deutlich höher liege als der einer typischen fachärztlichen Praxis. Allerdings wurden für Fachärzte Abrechnungszahlen von 2024 herangezogen, für Psychotherapeuten hingegen Zahlen für 2026.
Kein besonderes öffentliches Interesse
Unabhängig von der inhaltlichen Kritik ordnete das LSG die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses dargelegt habe. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.
Rolle der Gremien
Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreter der KBV und des Kassenspitzenverbands (GKV) an. Er prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Die GKV forderte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung, die KBV lehnte dies ab. Daraufhin wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet, der mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung beschloss.
Befürchtungen des Berufsverbands
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung. Die Entscheidung des LSG gibt den Therapeuten vorerst Planungssicherheit, bis eine endgültige rechtliche Klärung erfolgt.



