Pflege in MV: Eigenbeteiligung steigt um 280 Euro im Jahr
Pflege in MV: Eigenbeteiligung steigt um 280 Euro

Pflegebedürftige in Mecklenburg-Vorpommern müssen für einen Platz in einem Pflegeheim immer tiefer in die Tasche greifen. Nach einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr des Heimaufenthalts Anfang Juli bei durchschnittlich 3.032 Euro. Das sind 280 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Der Anstieg fällt damit überdurchschnittlich aus: Bundesweit stieg die Eigenbeteiligung im Schnitt um 256 Euro auf 3.364 Euro pro Monat.

Ursachen für unterschiedliche Kosten

Die Höhe der Eigenbeteiligung variiert stark zwischen den Bundesländern. Hauptgründe sind unterschiedliche Personalkosten und die Investitionen der Länder in die Pflegeinfrastruktur. Trotz des überdurchschnittlichen Anstiegs liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung von 3.364 Euro wird im Nordosten unterschritten.

Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, fordert die Länder auf, sich stärker an den Kosten zu beteiligen. „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, sagte Elsner. Dies gelte auch für die Ausbildungskosten des Pflegepersonals. „Würden die zuständigen Länder die Kosten für Investitionen und Ausbildung übernehmen, müssten Heimbewohner rund 650 Euro weniger zahlen.“

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Entlastung mit der Zeit

Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen, da die Pflegekasse einen zunehmend höheren Zuschuss gewährt. Erwachsene Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro sind gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Über diese Regelung wird derzeit in der Koalition diskutiert.

Können Pflegebedürftige den Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche bezahlen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe vom Staat. Der vdek betont, dass die Länder ihrer Verantwortung stärker nachkommen müssten, um die finanzielle Last für die Betroffenen zu reduzieren.

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