Nach der geplanten neuen Facharzt-Terminbörse sollen alle Praxen gesetzlich verpflichtet werden, einen festgelegten Teil ihrer Termine nach medizinischer Dringlichkeit zu vergeben. Allerdings: Das vorgeschlagene Konzept kommt vermutlich nicht vor 2028. Was kaum jemand weiß: Schon heute haben viele Kassenpatienten einen Anspruch auf einen kurzfristigen Facharzt-Termin. BILD erklärt, wie es gelingt.
Der aktuelle Rechtsanspruch für Kassenpatienten
Bereits jetzt besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von maximal vier Wochen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zur Terminvermittlung. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind verpflichtet, innerhalb von einer Woche einen Termin zu vermitteln. Kommt die KV dem nicht nach, können Patienten sogar einen Anspruch auf einen Termin außerhalb der regulären Sprechzeiten haben.
Praktische Schritte für Patienten
Um schneller einen Facharzt-Termin zu erhalten, empfiehlt BILD-Anwältin Nicole Mutschke folgende Schritte: Zunächst sollten Patienten eine Überweisung vom Hausarzt mit dem Vermerk „Dringend“ oder „Überweisung zur Terminvermittlung“ einholen. Mit dieser Überweisung können sie sich direkt an die Terminservicestelle der zuständigen KV wenden – telefonisch oder online. „Viele Patienten wissen nicht, dass sie ein gesetzliches Recht auf eine schnelle Vermittlung haben“, so Mutschke. Die KV muss innerhalb von sieben Tagen einen Termin anbieten. Falls keiner verfügbar ist, kann der Patient eine Behandlung in einem anderen KV-Bezirk oder sogar in einem Krankenhaus ambulant verlangen.
Hürden und Tipps zur Durchsetzung
In der Praxis stoßen Patienten jedoch oft auf Widerstände. Manche Praxen lehnen Neupatienten ab oder verweisen auf lange Wartezeiten. „Hier hilft es, sich auf den Rechtsanspruch zu berufen und die KV einzuschalten“, erklärt Mutschke. Ein weiterer Tipp: Patienten sollten ihre Krankenkasse kontaktieren, die bei der Terminvermittlung unterstützen kann. Zudem können sie bei akuten Beschwerden den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) anrufen, der ebenfalls Termine vermittelt. „Die gesetzlichen Regelungen sind da, sie müssen nur genutzt werden“, betont die Anwältin.
Ausblick: Die geplante Terminbörse ab 2028
Die Bundesregierung plant eine bundesweite Facharzt-Terminbörse, die alle Praxen verpflichten soll, einen Teil ihrer Kapazitäten nach Dringlichkeit zu vergeben. Dieses Vorhaben soll jedoch erst 2028 in Kraft treten. Bis dahin bleibt der bestehende Rechtsanspruch die wichtigste Waffe für Patienten. Mutschke rät: „Warten Sie nicht auf die Politik, sondern fordern Sie Ihr Recht jetzt ein.“



