Die Bundesregierung erwägt im Zuge der Gesundheitsreform die Einführung einer Teilkrankschreibung. Arbeitnehmer könnten dann zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden, anstatt komplett krankgeschrieben zu sein. Dies berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf Regierungskreise.
Wie soll die Teilkrankschreibung funktionieren?
Die Idee: Wer nur teilweise arbeitsunfähig ist, soll nicht zwingend ganz zu Hause bleiben müssen. Ein Beispiel: Rückenschmerzen beim Sitzen, aber Arbeiten am Stehtisch ist mit Pausen möglich. Oder ein gebrochenes Bein, aber Homeoffice-Tätigkeiten wie E-Mails beantworten sind machbar. Der Arzt würde den Grad der Arbeitsunfähigkeit festlegen – 25, 50 oder 75 Prozent.
Bewertung durch Ärzte und Wissenschaftler
Die Ärzteschaft zeigt sich gespalten. „Eine Teilkrankschreibung könnte helfen, die Genesung zu fördern, da Patienten aktiv bleiben“, so Dr. med. Klaus Müller, Vorsitzender des Hartmannbundes. Kritiker befürchten jedoch eine Zunahme von Konflikten am Arbeitsplatz und eine unklare rechtliche Lage. Wissenschaftler der Universität Köln haben in einer Studie ermittelt, dass rund 30 Prozent der Krankschreibungen theoretisch für eine Teilkrankschreibung in Frage kämen.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Krankenkassen
Arbeitgeber müssten flexible Arbeitsmodelle anbieten, um die Teilkrankschreibung umzusetzen. Krankenkassen erwarten Einsparungen bei den Krankengeldzahlungen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen; die Bundesregierung plant einen Gesetzesentwurf für 2024.



