Das Landgericht Essen hat einen 25-jährigen Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte im Oktober 2025 über soziale Medien Kontakt zu einer 13-Jährigen aufgenommen, wobei er sein Alter mit 15 Jahren angab. Bei anschließenden Treffen kam es zu schweren sexuellen Übergriffen, einschließlich ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.
Richter spricht von „furchtbarsten Straftaten“
Richter Lukas Hempel bezeichnete die Taten als „furchtbarste Straftaten“. Der Mann habe die Schülerin „erniedrigt und benutzt“ und sich nicht von ihren Gegenwehr stoppen lassen. Das Urteil umfasst die Straftatbestände schwerer sexueller Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Vorangegangene Verurteilung und Präventionsprogramm
Der Angeklagte war bereits Anfang 2021 wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Nach seiner Entlassung wurde er in das KURS-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, ein Überwachungs- und Präventionsprogramm für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Trotz dieser Maßnahme kam es zu den erneuten Straftaten.
Sicherungsverwahrung zum Kinderschutz
Zusätzlich zur Haftstrafe ordneten die Richter vorbehaltlich eine unbefristete Sicherungsverwahrung an. Diese soll den Schutz weiterer Kinder gewährleisten. Vor einer möglichen Entlassung muss geprüft werden, ob der Verurteilte weiterhin als gefährlich einzustufen ist. Das Gericht betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts der Schwere der Taten und der Rückfallgefahr.



