33-Jähriger zu fast vier Jahren Haft wegen Missbrauchs von 21 Mädchen verurteilt
33-Jähriger zu fast vier Jahren Haft wegen Missbrauchs

Urteil in Heidelberg: 33-Jähriger missbrauchte 21 Mädchen im Internet

Das Landgericht Heidelberg hat einen 33-jährigen Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte zwischen 2023 und 2025 über die Messenger-Dienste Whatsapp und Snapchat Kontakt zu mehr als 20 Mädchen im Alter von acht bis 13 Jahren aufgenommen und sie dazu gebracht, ihm selbst angefertigte pornografische Inhalte zu schicken. Die Opfer stammen aus ganz Deutschland, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Mädchen vorgaukelte, selbst ein Jugendlicher oder Heranwachsender zu sein. Er forderte sie auf, kinderpornografische Fotos und Videos von sich zu übersenden. Zudem verschickte er eigene pornografische Inhalte, vor allem Videos, an die Mädchen. Insgesamt übersandten 21 Mädchen dem heute 33-Jährigen die gewünschten Aufnahmen. In einem weiteren Fall blieb es beim Versuch.

Verurteilung wegen 31 Fällen von Kindesmissbrauch

Der Mann wurde wegen eines Falles von sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen 30 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Laut Gericht hatte der Angeklagte die Taten gestanden und den Kindern damit eine Aussage im Prozess erspart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Ermittler waren dem Mann auf die Spur gekommen, nachdem Eltern eines Opfers Anzeige erstattet hatten. Er wurde im November 2025 festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage erfolgte durch das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, das zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gehört.

Strafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil blieb das Landgericht Heidelberg deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten plädiert, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Der Fall zeigt die Gefahren von Cyberkriminalität und sexuellem Missbrauch Minderjähriger im Internet.

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