Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Klageerzwingungsantrag von Hinterbliebenen der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal endgültig abgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein weiterer Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Die Ermittlungen gegen die beiden waren zuvor eingestellt worden.
Hinterbliebene kämpfen um Gerechtigkeit
Das Ehepaar Ralph und Inka Orth, deren Tochter Johanna bei der Flut ums Leben kam, hatte den Antrag im November 2025 eingereicht. Sie warfen Pföhler und dem damaligen technischen Einsatzleister fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Ihr Anwalt Christian Hecken betonte, dass sie stellvertretend für alle 135 Toten und 777 Verletzten handelten. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück, womit dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Keine weiteren Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Allerdings können die Hinterbliebenen noch Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Pföhler und den Mitarbeiter im April 2025 eingestellt. Eine Beschwerde der Hinterbliebenen wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober 2025 zurück.
Die Flutkatastrophe im Ahrtal
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz insgesamt 136 Menschen. Davon kamen 135 im Ahrtal ums Leben, eine Person im Raum Trier. Ein weiterer Mensch aus der Ahr-Region wird noch vermisst. Die Flut richtete immense Schäden an und führte zu heftiger Kritik am Krisenmanagement der Behörden. Die Opfer und ihre Angehörigen fordern seit Jahren eine umfassende Aufklärung und strafrechtliche Konsequenzen.



