Seit Freitag muss sich ein 21-jähriger Syrer vor der Jugendkammer des Landgerichts Bremen wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im März in Bremerhaven während eines Streits seinem besten Freund mit einem Messer mindestens achtmal in den Bereich der Rippen, der Brust, des Rückens und des Halses gestochen zu haben. Das Opfer erlag noch während der Behandlung im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Angeklagte verfolgte die Verlesung der Anklage mit gesenktem Kopf.
Nächtliche Feier mit Alkohol und Drogen
Laut Verteidiger Thomas Domanski hatten die beiden jungen Männer die gesamte Nacht gefeiert, Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Das spätere Opfer sei extra von Bremen nach Bremerhaven gefahren, um gemeinsam mit dem Freund um die Häuser zu ziehen. In der Nacht lernten sie zwei ältere Männer kennen und fuhren mit ihnen im Auto mit. Auf der Rückbank sitzend, hielt der Wagen vor einer Kneipe, als die Freunde in einen Streit gerieten.
Eskalation nach Beleidigung des Vaters
Der Streit entzündete sich, weil das spätere Opfer den Vater des Angeklagten beleidigt haben soll, so der Anwalt. Die Auseinandersetzung verlagerte sich laut Staatsanwaltschaft auf den Gehweg. Nach einer kurzen Beruhigung ging der Angeklagte erneut auf seinen Kontrahenten los. Während der Rangelei versetzte das spätere Opfer dem Angeklagten mit einem Messer mit einer sieben Zentimeter langen Klinge eine Verletzung am Kopf. Daraufhin soll der Angeklagte dem Angreifer die Waffe mit den Worten abgenommen haben: „Du hast mir auf den Kopf gestochen, dann steche ich dich jetzt auch“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod seines Gegenübers zumindest billigend in Kauf nahm.
Mögliche Haftstrafe und weiterer Prozessverlauf
Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant an einem der späteren Verhandlungstage ausführlich zum Tatvorwurf äußern wolle. Am Rande des Prozesses sagte Domanski, dem 21-Jährigen gehe es nicht gut: „Das nimmt ihn auch mit“. Bis zum Moment der Auseinandersetzung seien die jungen Leute „beste Buddys“ gewesen. Sein Mandant habe seinen Kumpel nicht töten wollen. Komme es zu einer Verurteilung wegen Totschlags, drohten dem Angeklagten nach Jugendstrafrecht bis zu 15 Jahre Haft, erklärte der Jurist. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge seien es maximal zehn Jahre. Der Prozess wird am 17. August fortgesetzt, das Urteil ist für den 8. September geplant.



