Bundesverfassungsgericht prüft bayerische Polizeibefugnisse: Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?
Bundesverfassungsgericht prüft bayerische Polizeibefugnisse

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Konkret geht es um die Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“, die vorsorgliche Ingewahrsamnahme und den Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten. Das Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben.

Hintergrund: Gesetzesverschärfung nach Terroranschlägen

Anlass für die Gesetzesverschärfung vor fast zehn Jahren war die anhaltend hohe Gefahr internationalen und nationalen Terrorismus und Extremismus, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. „Konkret genannt wurden der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016.“

Das höchste deutsche Gericht prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten, so Harbarth. (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Positionen der Beteiligten

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte das Gesetz in Karlsruhe. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger halte es für richtig, dass die Polizei schon bei konkreten Erkenntnissen handle und zum Beispiel einen Terroranschlag zu verhindern versuche, sagte Herrmann. Auch Fälle von Stalking nannte er als Beispiele für die Anwendung des PAG. Vertreter der bayerischen Polizei verwiesen auf häusliche Gewalt, Gefährderansprachen und schwerwiegende Straftaten. Es würde eine riesige Lücke entstehen, wenn die Polizei hier nicht handeln könnte.

Dem widersprach Prof. Thorsten Kingreen, der 216 amtierende und ehemalige Bundestagsabgeordnete von Grünen, Linken und FDP vertritt. Es gehe bei der Sorge nicht darum, was bisher aus dem PAG gemacht worden sei, sondern was passieren könne. Auch warnte er vor möglichen Folgen, wenn das Recht den Falschen in die Hände falle.

„Drohende Gefahr“ und Präventivgewahrsam

Im Verfahren geht es vor allem um den im PAG enthaltenen Begriff der „drohenden Gefahr“. Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, „um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern“. Gemeint sind Situationen, in denen (noch) keine konkrete Gefahr besteht, eine Straftat also (noch) nicht unmittelbar zu erwarten ist. Die Kläger kritisieren, die Regelung sei unverhältnismäßig und nicht bestimmt genug.

Umstritten ist außerdem, dass die bayerische Polizei laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. Der Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden. Die Praxis kam vor einigen Jahren oft im Zusammenhang mit Protesten von Klimaaktivisten vor. Die Kläger rügen eine Verletzung des Rechts auf körperliche Freiheit.

Einsatz von Handgranaten und genetische Untersuchungen

Karlsruhe prüft zudem die 2018 erweiterte Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten zu nutzen, auch wenn Unbeteiligte hoch wahrscheinlich gefährdet würden. Im weiteren Verlauf der Verhandlung sollte es auch um die Befugnis der Polizei gehen, durch molekulargenetische Untersuchungen aus unbekanntem Spurenmaterial personenbezogene Daten wie Geschlecht und Alter zu ermitteln.

Kläger und ihre Motive

Die klagenden Abgeordneten hatten sich 2018 in einer ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ zusammengeschlossen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass wir in Fragen von Bürger- und Freiheitsrechten hier eine Gemeinsamkeit gefunden haben“, sagte Carla Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Allianz sei sich einig, dass staatliches Handeln gerade bei so tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten kontrolliert werden müsse.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Zusammen mit der Klage der Bundestagsabgeordneten wird eine Verfassungsbeschwerde von zehn Betroffenen geprüft – darunter eine Journalistin, ein Arzt sowie Personen aus der Fußball-Fanszene. Eine von ihnen ist Stephanie Dilba. „Ich bin natürlich froh darum, dass wir in einem Land leben, in dem es eine große Sicherheit gibt“, sagte sie vor der Verhandlung. Sie sei aber der Meinung, dass diese Sicherheit auch mit rechtsstaatlichen Mitteln aufrechterhalten werden könne. „Ich denke nicht, dass es dazu noch mehr Befugnisse benötigt.“

Bedeutung über Bayern hinaus

Wenn der Erste Senat in Karlsruhe in einigen Monaten sein Urteil spricht, wird man wohl nicht nur in Bayern ganz genau hinsehen. Denn das PAG sei Vorlage für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Hessen oder Sachsen sowie das Bundeskriminalamtgesetz, sagt das Bündnis „NoPAG“, das die Kläger zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. „Umso entscheidender ist es, dass deshalb gerade dieses Polizeiaufgabengesetz nun auf den juristischen Prüfstand kommt.“