Gerichtsurteil: Le Pen zu Haft mit Fußfessel verurteilt – Wahlteilnahme gefährdet
Le Pen zu Haft mit Fußfessel verurteilt – Wahl in Gefahr

Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr für 15 Monate das passive Wahlrecht entzogen. Weitere 30 Monate der ursprünglich dreijährigen Haftstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Die Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und gilt laut Gericht als verbüßt.

Wahlteilnahme trotz Urteils möglich?

Wegen der Haftstrafe wäre es Le Pen nur schwer möglich, bei der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2026 zu kandidieren. Entscheidend ist der Termin der ersten Wahlrunde im April 2026. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist, hätte sie die Buße bis dahin abgesessen, da das Gericht einen Großteil der Strafe zur Bewährung aussetzte. Allerdings bleiben Risiken: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, ist unklar, ob die sofortige Unwählbarkeit bestehen bleibt. Das Kassationsgericht könnte Le Pen kurz vor der Wahl ausschließen oder das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen.

Fußfessel erschwert Wahlkampf

Die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen zusätzlich behindern. Von den drei Jahren sind zwei zur Bewährung ausgesetzt, eines darf sie mit Fußfessel zu Hause verbringen. Mit einer Fußfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf mit zahlreichen Terminen vor Ort sei unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und für sie keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die ambitionierte Politikerin dabei bleibt, bleibt abzuwarten. Zusätzlich zur Haftstrafe und dem Wahlrechtsentzug wurde eine Geldbuße von 100.000 Euro verhängt.

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Politische Folgen für den Rassemblement National

Das Urteil ist ein massiver Schlag für Le Pen, die stets ihre Unschuld beteuerte. Noch am Abend will sie bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast nimmt. Sollte sie nicht antreten, wird ihr politischer Ziehsohn Jordan Bardella für das Rassemblement National (RN) ins Rennen gehen. Der 30-jährige Parteichef hat Le Pen in Umfragen knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen. Die Personalie wird den Wahlkampf stark beeinflussen: Le Pen könnte sich als Märtyrerin inszenieren, Bardella als Neuanfang. Allerdings gilt Le Pen als die gefährlichere Gegenspielerin – ihre Gegner fürchten sie mehr als den jungen Bardella.

Hintergrund des Verfahrens

Das Verfahren drehte sich um mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen 2004 und 2016. Der Vorwurf: Abgeordnete von Le Pens damaliger Partei Front National erhielten Gelder für parlamentarische Assistenten, die aber für die Partei arbeiteten. Das Gericht bezeichnete die Taten als schwerwiegend und betonte, Le Pen hätte als leitende Parteiverantwortliche die Regeln durchsetzen müssen. In erster Instanz war Le Pen zu einer vierjährigen Haftstrafe (davon zwei Jahre auf Bewährung) und fünf Jahren Wahlrechtsentzug mit sofortiger Wirkung verurteilt worden. Auch die Berufungsinstanz folgte der Anklageforderung nach Wahlrechtsentzug und Haftstrafe. Le Pens Anwälte hatten Freispruch gefordert – ohne Erfolg. Ob Le Pen ihren Traum von der Präsidentschaft aufgibt, wird sich zeigen.

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