Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der Berliner Charité, der zwei Patienten getötet haben soll, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer zurück.
BGH rügt fehlerhafte Bewertung des Mordmerkmals
In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, kritisierte, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei verneint habe. Die äußeren Tatumstände stünden hingegen fest.
Arzt überdosierte Narkosemittel
Der Herzmediziner hatte 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation zwei 73-jährige Patienten mit einer Überdosis des Narkosemittels Propofol getötet. Er handelte aus Anteilnahme für die Patienten und deren Angehörige, da der Tod der beiden zwar unabwendbar, aber zeitlich nicht berechenbar war. Die Patienten starben wenige Minuten nach der Verabreichung an Herzstillstand.
Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt, die der BGH jedoch verwarf.
Haftbefehl außer Vollzug gesetzt
Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, sodass der Arzt nach knapp einem Jahr Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis musste. Bis zur Rechtskraft des Urteils muss er sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden.
Arzt seit August 2022 freigestellt
Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler geriet der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis, der über ein Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten einging.
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