Charité-Arzt nach Patiententod erneut vor Gericht
Charité-Arzt nach zwei Patiententoden erneut vor Gericht

Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der Berliner Charité, der zwei Patienten getötet haben soll, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer zurück.

BGH rügt fehlerhafte Bewertung des Mordmerkmals

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, erklärte, die Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke durch das Landgericht sei mit Rechtsfehlern behaftet. Die äußeren Tatgeschehen stünden dagegen fest.

Überdosiertes Narkosemittel führte zum Tod

Der Herzmediziner hatte 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen 73-jährigen Patienten und eine 73-jährige Patientin mit einer Überdosis des Narkosemittels Propofol getötet. Er handelte aus Anteilnahme, da der Tod der beiden unabwendbar, aber zeitlich nicht berechenbar war. Die Patienten starben wenige Minuten nach der Verabreichung an Herzstillstand.

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Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt, die der BGH jedoch verwarf.

Arzt auf freiem Fuß

Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Arzt musste nach knapp einem Jahr Untersuchungshaft nicht zurück ins Gefängnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Freistellung und Whistleblower-Hinweis

Der Oberarzt war im August 2022 von der Charité freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ermittler wurden durch einen anonymen Hinweis auf den 56-Jährigen aufmerksam, der über ein Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten einging. Dort können sich Beschäftigte der Klinik melden, die Ungereimtheiten bemerken.

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