Clan-Immobilien: Verfahren um 58 Objekte vor Berliner Landgericht
Clan-Immobilien: Verfahren um 58 Objekte vor Gericht

Das Berliner Landgericht befasst sich erneut mit beschlagnahmten Immobilien, die Ermittler einem arabischstämmigen Clan zurechnen. In dem Verfahren geht es um 58 Objekte, die gegen eine 45-jährige Frau mit Wohnsitz im Libanon und eine 42-jährige Berlinerin sowie mehrere Gesellschaften verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren davon aus, dass die Immobilien mit Geld aus rechtswidrigen Taten finanziert wurden.

Hintergrund der Beschlagnahmungen

Die 58 Objekte gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Sie befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming. Das Landgericht hatte die Einziehung zunächst ohne mündliche Verhandlung per Beschluss angeordnet. Das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung jedoch auf Beschwerde der Betroffenen auf, sodass nun eine Hauptverhandlung stattfindet.

Verteidigung bestreitet Vorwürfe

Zu Prozessbeginn waren die beiden Frauen nicht persönlich erschienen. Ein Anwalt der 45-Jährigen erklärte, die Finanzierung der Immobilien sei aus legalen Einkünften erfolgt. So habe die Frau bereits vor Jahren in Beirut eine Immobilie für 850.000 US-Dollar verkauft und das Geld investiert. Zudem habe ihr Ehemann als Makler und Vermittler ein hervorragendes Einkommen erzielt. Die Verteidigung bestreitet damit den Vorwurf der Finanzierung durch Straftaten.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über zehn Jahren zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. Ursprünglich richtete sich ein Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden 2021 eingestellt, weil die Beweise für eine Anklage wegen Geldwäsche nicht ausreichten. Parallel dazu beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch die Einziehung der Immobilien im selbstständigen Einziehungsverfahren.

Rechtliche Grundlage und weiteres Vorgehen

Das selbstständige Einziehungsverfahren ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten, auch ohne dass ein Strafverfahren gegen eine bestimmte Person geführt wird. Voraussetzung ist, dass die Werte nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen. Für das aktuelle Verfahren sind bislang 30 Prozesstage bis März 2027 geplant. Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungen prüfen, ob die Herkunft der Gelder ausreichend belegt werden kann.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass er Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Die Debatte über die Verwendung des Begriffs wird auch in diesem Verfahren eine Rolle spielen.

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