Ein Hamburger Textilhändler ist im Streit um Maskenlieferungen während der Corona-Pandemie mit einer Klage gegen den Bund gescheitert. Das Landgericht Bonn wies die Klage der Pure Fashion Agency am Dienstag ab. Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin begründete die Entscheidung damit, dass damals kein Kaufvertrag zustande gekommen sei und selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, die Ansprüche verjährt wären (Aktenzeichen 1 O 213/25).
Mails mit Jens Spahn als Kern der Argumentation
Der Händler hatte sich unter anderem auf E-Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berufen. Im März 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Coronawelle, rief Spahn den Textilhändler Matthias Timm überraschend auf dem Handy an. Anschließend wechselten die beiden E-Mails. In einer Nachricht vom 9. März 2020 schrieb Spahn: „Er wolle das ‚heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen‘.“ Später ergänzte er: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-).“
Der Textilhändler wertete diese Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro. Inklusive Zinsen wäre die Forderung bis heute auf rund 469 Millionen Euro angewachsen. Die Klägerseite sah sich durch die Mails in ihrer Position bestärkt, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Doppelte Absage des Gerichts
Das Urteil fiel eindeutig aus: Selbst wenn eine nächste Instanz die Mails als Kaufvertrag anerkennen würde, so könnte sie den Rechtsanspruch als verjährt werten. Zwar hatten die damaligen Anwälte des Klägers Ende 2023 einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Das Bonner Gericht wertete diesen Mahnbescheid jedoch als unzulässig. „Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen“, sagte Richter Bellin. „Und selbst wenn, wären die Ansprüche verjährt.“
Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Schutzausrüstung, die im Zuge der Pandemie dringend benötigt wurden. Der Bund hatte damals händeringend nach Schutzmasken gesucht und war bereit, hohe Preise zu zahlen. Der Streit hätte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen können, doch das Gericht verhinderte dies.
Nächste Schritte offen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Dennis Geißler, kündigte an, das schriftliche Urteil zu prüfen und seinem Mandanten dann zu empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei. „Wir werden die Entscheidung sorgfältig analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagte Geißler.
Der Fall zeigt die rechtlichen Herausforderungen in der Pandemiezeit, als der Bund unter Zeitdruck Massenbestellungen von Schutzausrüstung tätigte. Die Entscheidung des Landgerichts Bonn stellt klar, dass selbst dringende Bitten und informelle E-Mails nicht automatisch einen rechtsgültigen Kaufvertrag begründen.



