Im Strafprozess gegen den mutmaßlichen Geldautomaten-Räuber Adam M. (39) droht ein spektakulärer Zusammenbruch. Grund ist ein schwerwiegender Fehler in der DNA-Analyse: Das Labor Eurofins soll ein abgelaufenes chemisches Mittel verwendet haben, das die Beweiskraft der entscheidenden Spur infrage stellt. Die Verteidiger des Angeklagten lieferten sich am Mittwoch vor dem Landgericht München II heftige Wortgefechte mit dem Gutachter und dem Richter.
Der Vorwurf: Schwerer Bandendiebstahl an Geldautomaten
Die Staatsanwaltschaft München II wirft Adam M. vor, in der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember 2024 gemeinsam mit zwei Komplizen einen Geldautomaten der Volksbank in Antdorf (Bayern) mit einem Schneidbrenner aufgebrochen zu haben. Dabei soll das Trio 142.725 Euro erbeutet haben. Bei einer weiteren Tat Anfang Februar 2025 in Habach (Oberbayern) sollen auf ähnliche Weise 72.835 Euro gestohlen worden sein. Seit dem 1. März 2025 sitzt der 39-Jährige in Untersuchungshaft. Ihm droht bei einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe wegen schweren Bandendiebstahls.
Der Streitpunkt: Eine DNA-Spur und ein abgelaufenes Polymer
Die entscheidende Belastung ist eine DNA-Spur, die am ersten Tatort sichergestellt wurde. Die Verteidiger Michael Löffler, Dr. Adam Ahmed und Temba Hoch zweifeln jedoch die Zuverlässigkeit der Analyse an. Sie beauftragten den renommierten Biowissenschaftler Prof. Dan Krane von der Wright State University in Ohio (USA) mit einem Gegengutachten. Krane stellte fest, dass bei der Untersuchung des Asservats 2.2 ein Polymer verwendet wurde, dessen Haltbarkeitsdatum bereits Ende November 2024 abgelaufen war. Die Analyse selbst erfolgte Ende Januar 2025. „Das Polymer ist eine spezielle Flüssigkeit, die in DNA-Laboren benötigt wird, damit die DNA-Fragmente durch ein Analysegerät wandern und gemessen werden können. Es ist wie beim Motoröl für ein Auto: Läuft es ab, funktioniert der Motor zwar oft noch – aber das Risiko für Fehler steigt“, erklärte Krane.
Heftige Wortgefechte im Gerichtssaal
Vor Gericht eskalierte die Situation, als Verteidiger Löffler den Gutachter von Eurofins ins Kreuzverhör nahm. Der Gerichtsgutachter räumte am 8. Juli ein, dass tatsächlich ein abgelaufenes Polymer verwendet wurde. Richter Martin Hofmann warf den Verteidigern daraufhin vor, ihr Fragerecht zu missbrauchen. Löffler konterte: „Der Gerichtsgutachter hat selbst eingeräumt: Für den DNA-Beweis wurde ein Laborprodukt mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verwendet. Über Freiheit entscheidet man nicht mit abgelaufenem Material.“ Verteidiger Ahmed ergänzte: „Wenn schon ein Supermarkt Lebensmittel mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum aus dem Regal nimmt, dann darf ein Strafgericht bei einem DNA-Beweis erst recht nicht einfach darüber hinweggehen.“
Die Folgen für den Prozess
Sollte das Gericht die DNA-Analyse als unverwertbar einstufen, könnte der gesamte Prozess gegen Adam M. platzen. Die Anklage stützt sich maßgeblich auf diese Spur. Ohne sie wäre die Beweislage deutlich geschwächt. Eurofins, das Labor, das die Analyse durchführte, hat auf eine BILD-Anfrage vom 24. Juni bislang nicht reagiert. Der Prozess wird fortgesetzt, die Entscheidung über die Verwertbarkeit der DNA-Spur steht noch aus.



