Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wirbt vor der abschließenden Beratung im Bundestag für eine erweiterte Haftung bei Unfällen mit E-Rollern. Geplant ist, dass künftig auch die Vermieter der Elektrokleinstfahrzeuge für Schäden haften, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Bisher haftet nur der Fahrer selbst, was Geschädigte oft leer ausgehen lässt, wenn der Verursacher flüchtet.
Neue Regelung: Vermieter in der Verantwortung
„Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden“, sagte Hubig der dpa. Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos. Der Vorschlag der Union, über den der Bundestag am heutigen Abend abstimmen will, sieht vor, dass Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche auch gegenüber dem Anbieter geltend machen können.
Unfallzahlen steigen kontinuierlich
Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts mitteilt, gab es 2021 rund 4.000 Straßenverkehrsunfälle mit E-Rollern. Bis 2024 stieg die Zahl auf fast 8.000 Unfälle an – eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren. Unfälle im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern werden bislang nicht statistisch erfasst, was die Dunkelziffer vermutlich noch höher liegen lässt.
Verschuldensunabhängige Haftung für abgestellte Roller
Künftig soll die Haftung bei Unfällen mit abgestellten E-Rollern auch verschuldensunabhängig gelten. Das bedeutet, dass Geschädigte nicht mehr nachweisen müssen, dass ein Fahrer den Roller unsachgemäß platziert hat, etwa mitten auf einem Gehweg. Diese Neuregelung soll die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern und die Position der Geschädigten stärken.
Die Justizministerin betonte die Notwendigkeit der Reform angesichts der steigenden Unfallzahlen und der oft schwierigen Identifizierung der Fahrer. „Es kann nicht sein, dass die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer nicht auffindbar ist“, so Hubig. Die geplante Regelung sieht vor, dass die Vermieter der E-Scooter in die Haftung einbezogen werden, ähnlich wie bei Mietwagen.
Auswirkungen für Betroffene
Für Geschädigte bedeutet die Reform eine deutliche Verbesserung: Sie können sich künftig direkt an den Anbieter des E-Rollers wenden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies gilt sowohl für Unfälle während der Fahrt als auch für Schäden durch unsachgemäß abgestellte Roller. Die Anbieter wiederum müssen sicherstellen, dass sie über entsprechende Versicherungen verfügen, um die Haftungsrisiken abzudecken.
Die abschließende Beratung im Bundestag ist für heute Abend geplant. Sollte der Vorschlag angenommen werden, tritt die Neuregelung voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.



