Ehepaar stiehlt jahrelang Friedhofsskulpturen – Haftstrafen in Berlin
Ehepaar stiehlt Friedhofsskulpturen – Haftstrafen

Das Landgericht Berlin hat ein Ehepaar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, das über Jahre hinweg Bronzeplastiken, Engelfiguren und Reliefplatten von Friedhöfen gestohlen hatte. Der 68-jährige Ehemann erhielt vier Jahre und vier Monate, seine 63-jährige Ehefrau vier Jahre und zwei Monate Haft. Ein dritter Angeklagter, 57 Jahre alt, wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwere Skulpturen und kunsthistorisch bedeutende Stücke

Die Taten erstreckten sich über mehrere Jahre und umfassten 28 Fälle des gewerbsmäßigen Diebstahls sowie einen versuchten Diebstahl. Die gestohlenen Skulpturen wogen bis zu 150 Kilogramm. Um sie aus ihren Verankerungen zu lösen, verwendeten die Täter sogenannte Kuhfüße und Stemmeisen. Einige der Werke waren nach Angaben des Gerichts auch kunsthistorisch bedeutsam. Die meisten Objekte wurden auf Friedhöfen in Berlin entwendet, darunter eine Bronzefigur im Wert von mindestens 60.000 Euro. Betroffen waren zudem Friedhöfe in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Versteck im Haus und Rückgabe der Objekte

Die Polizei fahndete wiederholt öffentlich nach den Kunstwerken. Hinweise führten schließlich auf die Spur des Ehepaares. Bei Durchsuchungen ihres Hauses entdeckten die Ermittler ein Versteck hinter Treppenbalken, in dem die gestohlenen Gegenstände verborgen waren. Wie das Gericht mitteilte, konnten alle Objekte bis auf eine Figur zurückgegeben werden.

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Richter: „Bodenlose Gemeinheit“

Der Vorsitzende Richter Johannes Schwake richtete deutliche Worte an die Angeklagten. „Der ideelle Wert ist nicht zu messen“, sagte Schwake. Besonders verwerflich bewerteten die Richter den Diebstahl einer Jesusfigur von einem Kindergrab. „Das ist nicht nur pietätlos, sondern eine bodenlose Gemeinheit, einem fehlen die Worte“, so der Richter. Die Betroffenen der Diebstähle seien geschockt gewesen. Die Taten hätten nicht nur materiellen Schaden verursacht, sondern auch tiefe emotionale Wunden hinterlassen.

Hintergrund der Diebstahlserie

Die Diebstähle erstreckten sich über mehrere Bundesländer und betrafen vor allem Friedhöfe in Berlin, aber auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Polizei hatte wiederholt öffentlich nach den Kunstwerken gefahndet, bevor die Ermittlungen zu den Angeklagten führten. Das Ehepaar handelte gewerbsmäßig, indem es die gestohlenen Skulpturen vermutlich weiterverkaufen wollte. Die genauen Hintergründe der Taten blieben jedoch teilweise unklar.

Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt die Schwere der Taten auf, die nicht nur strafrechtliche, sondern auch ethische Dimensionen haben. Die Haftstrafen spiegeln die besondere Pietätlosigkeit wider, die in den Diebstählen von Friedhofsskulpturen, insbesondere von Kindergräbern, zum Ausdruck kommt.

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