Eichstätter Finanzskandal: Bewährungsstrafen für Ex-Finanzdirektor und Immobilienentwickler
Eichstätt: Bewährungsstrafen im Finanzprozess

Der Finanzskandal des Bistums Eichstätt ist mit Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich wurde er wegen Steuerhinterziehung verurteilt, da er angenommenes Schmiergeld nicht versteuert hatte. Ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung. Ihm wurden Bestechung sowie Untreue in einem anderen Zusammenhang zur Last gelegt. Die Bewährungszeit beträgt für beide zwei Jahre nach Rechtskraft des Urteils.

Hintergrund des Verfahrens

Im Zentrum des komplexen Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren. Der Vorsitzende Richter schilderte: „Das gesamte Geld schien zwischenzeitlich völlig weg.“ Doch im Laufe des Prozesses habe sich gezeigt, dass einiges „doch nicht ganz so schlimm“ gewesen sei, wie es sich zwischenzeitlich dargestellt habe. Nach einem abschließenden Vergleich sind der Nachrichtenagentur KNA zufolge 36 Millionen US-Dollar ans Bistum zurückgeflossen.

Mildes Strafmaß und Kooperation

Der Richter begründete das milde Strafmaß mit der Kooperationsbereitschaft der beiden Angeklagten. Sie hatten einem jeweils individuellen Verständigungsvorschlag zugestimmt. Gleichwohl wurden sie dafür belangt, dass sie unter gezielter Ausnutzung der strukturellen Defizite im Bistum und der mangelnden Fachkompetenz der dortigen Verantwortlichen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments unter sich aufteilten. Der Immobilienentwickler wurde zudem wegen Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen verurteilt.

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Urteil und weitere Schritte

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, geht aber auf eine Verständigung der Prozessparteien zurück, sodass nicht mit einer Revision zu rechnen ist. Der Fall hatte weitreichende Konsequenzen: Bischof Gregor Maria Hanke war zuvor von seinem Amt zurückgetreten. Der Finanzskandal hatte das Bistum Eichstätt in eine schwere Krise gestürzt und die Frage nach der Kontrolle kirchlicher Finanzen aufgeworfen.

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