IS-Täter und Völkermörder: Fünf Fälle, die in Deutschland vor Gericht kamen
Fünf Fälle von Völkermord-Tätern in Deutschland vor Gericht

Sie leben mitten unter uns – und werden nun von deutschen Gerichten zur Rechenschaft gezogen. Am Montag verurteilte das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar wegen seiner Beteiligung am Völkermord an den Jesiden. Doch die beiden sind längst nicht die einzigen Täter, die nach schwersten Verbrechen in Deutschland lebten. Ein Überblick über fünf spektakuläre Fälle.

Twana H. und Asia R.: Lebenslang und Jugendstrafe für Völkermord

Das IS-Ehepaar Twana H. und Asia R. kaufte im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen – eine Zwölfjährige und ein Kind von höchstens sieben Jahren. Beide wurden im Haushalt des Paares als Haus- und Sexsklavinnen gehalten, misshandelt und vergewaltigt. Die Taten ereigneten sich 2015 und 2017. Nach ihrer Rückkehr lebten sie in Deutschland, bevor sie das Oberlandesgericht München zu lebenslanger Haft (Mann) und einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren (Frau) verurteilte – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Innocent S.: Ruanda-Völkermord nach 30 Jahren geahndet

Innocent S. war Assistent eines Bürgermeisters in Ruanda. Während des Völkermordes 1994 soll er zur Vernichtung der Tutsi aufgestachelt haben, Todeslisten erstellen lassen und die Ermordung von 25 Menschen angeordnet haben. Einen Mann soll er sogar eigenhändig mit einem Messer getötet haben. Mehr als 30 Jahre später lebte er in Hessen, bevor ihn Ermittler der Bundesanwaltschaft festnahmen.

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Jennifer W. und Taha al‑J.: Verdurstete Fünfjährige

Als IS-Ehepaar hielten sie im Irak eine jesidische Mutter und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen. Taha al‑J. kettete das Mädchen bei extremer Hitze an ein Fenstergitter, wo es qualvoll verdurstete. Jennifer W. griff nach den Feststellungen der Gerichte nicht ein. Nach ihrer Festnahme wurden beide in Deutschland verurteilt: Taha al-J. wurde 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Jennifer W. erhielt nach einem Revisionsverfahren 2023 vom Oberlandesgericht München 14 Jahre Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Anwar R.: Folterchef des syrischen Geheimdienstes

Als Oberst des syrischen Geheimdienstes war Anwar R. im berüchtigten Al‑Khatib‑Gefängnis in Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Gefangenen verantwortlich. Mindestens 27 Gefangene starben, zahlreiche weitere wurden vergewaltigt, sexuell missbraucht oder schwer misshandelt. Die Taten ereigneten sich zwischen 2011 und 2012. Nach seiner Flucht lebte er mehrere Jahre in Deutschland, bevor ihn Ermittler 2019 in Berlin festnahmen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn 2022 zu lebenslanger Haft.

Eyad A.: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes verschleppte Eyad A. Demonstranten in das berüchtigte Al-Khatib-Gefängnis – obwohl er wusste, dass dort systematisch gefoltert wurde. Die Taten ereigneten sich 2011. Nach seiner Flucht lebte er rund ein Jahr in Deutschland, bevor ihn Ermittler festnahmen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn 2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Diese Fälle zeigen: Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch noch Jahre später zu verfolgen.

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