Freispruch für Busfahrer nach Tod eines Schuljungen in Hamburg
Freispruch für Busfahrer nach Tod eines Schuljungen

Nahezu zweieinhalb Jahre nach einem tragischen Busunfall in Hamburg, bei dem ein neunjähriger Schuljunge ums Leben kam, hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf den Fahrer freigesprochen. Der 71-jährige Angeklagte habe den Unfall nicht verhindern können, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallengelassen

Das Verfahren hatte Anfang des Monats begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann ursprünglich fahrlässige Tötung vor. Er sei zu schnell gefahren und habe das Kind nicht ausreichend beachtet. Zudem hätte er ein Warnsignal abgeben müssen, bevor er in die Haltestelle einfuhr. Im Laufe des Prozesses änderte die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Position und beantragte Freispruch, wie ein Gerichtssprecher erklärte. „Die Anklagebehörde ist letztlich der Argumentation eines Sachverständigen gefolgt“, so der Sprecher. Auch die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Nebenklage hingegen forderte ein Jahr Haft auf Bewährung.

Gericht: Auch geringere Geschwindigkeit hätte nicht geholfen

Das Gericht stellte fest, dass selbst bei einer Geschwindigkeit von 30 statt 34 Kilometern pro Stunde eine rechtzeitige Bremsung nicht möglich gewesen wäre. Zudem sei es technisch unmöglich gewesen, mit dem Gelenkbus dem Kind auszuweichen. Diese Einschätzung stützte sich auf die Aussage eines Sachverständigen, der die Unfallrekonstruktion durchgeführt hatte.

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Mutter verliert die Fassung im Gerichtssaal

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete, die Mutter des getöteten Jungen habe bei der Urteilsverkündung die Fassung verloren. Sie habe die Staatsanwältin angeschrien und versucht, auf den Busfahrer zuzugehen. Der Vorfall sorgte für Tumult im Sitzungssaal. Die Nebenklägerin zeigte sich tief erschüttert über den Freispruch.

Der Busunfall ereignete sich an einer Haltestelle in Hamburg. Der neunjährige Junge wurde von dem Linienbus überrollt und erlag seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich angenommen, der Fahrer habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Nach der Beweisaufnahme kam jedoch ein Sachverständiger zu dem Schluss, dass der Unfall für den Fahrer unvermeidbar war. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach den Angeklagten frei.

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