Ein niederländisches Gericht hat am Dienstag den irakischen Asylbewerber Jamal T. (33) aus Cölbe (Hessen) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Fahrerflucht freigesprochen. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt, nachdem Tech-Milliardär Elon Musk (55) ihn im Juni auf X thematisiert hatte. Der 33-Jährige hatte im Juli 2020 in den Niederlanden die 14-jährige Tamar überfahren und war anschließend weitergefahren.
Unfallhergang und Urteilsbegründung
Laut Gericht war Jamal T. nachts mit einem Mazda 3 und drei weiteren irakischen Mitfahrern auf dem Weg zu einer Ferienwohnung. Auf der Deichstraße von Monnickendam nach Marken schaute er auf das Handy seines Beifahrers, auf dem die Navigation lief. Plötzlich fuhr der Wagen über etwas – nach Überzeugung der Richter dachte T., es sei ein Stein, ein Tier oder eine Bodenwelle gewesen. Tatsächlich handelte es sich um die 14-jährige Tamar, die nach einem Streit mit ihrer Mutter von zu Hause weggelaufen war. Ihre Leiche wurde später von der Polizei am Straßenrand entdeckt, zusammen mit Schleif- und Bremsspuren.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Jamal T. die Kollision nicht bemerkt habe. Er und seine Freunde stoppten auf dem nächsten Parkplatz und stellten einen oberflächlichen Fahrzeugschaden fest. Anschließend fuhren sie zurück nach Deutschland, statt in die Ferienwohnung. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Indiz für Fahrerflucht, doch das Gericht akzeptierte T.s Aussage, man habe die Reise abgebrochen, weil es „zu kalt war“.
Reaktionen und weiteres Vorgehen
Tamars Mutter Trijntje Boes, die als Nebenklägerin auftrat, verließ nach dem Urteilsspruch verzweifelt den Verhandlungssaal. Dem Portal „De Telegraaf“ sagte sie: „Wir sind frustriert, dass dies unser verfassungsmäßiger Staat ist.“ Den Tod ihrer Tochter und den Kampf um den Prozess bezeichnete sie als „Weg des Leidens, der Ungerechtigkeit und Unfairness“.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine achtwöchige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und unterstellte dem Mädchen Suizidabsicht. Das Gericht hielt es für wahrscheinlich, dass Tamar bereits vor dem Unfall auf der dunklen Straße gelegen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen zwei Wochen kann Berufung eingelegt werden.



