Geldautomaten-Sprenger zu fast sieben Jahren Haft verurteilt
Geldautomaten-Sprenger zu fast sieben Jahren Haft

Das Landgericht Berlin hat einen 31-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach ihn des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Zudem ordnete es die Einziehung von rund 87.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe wegen ähnlicher Taten einbezogen.

Drei Sprengstoffanschläge in Berlin

Der Angeklagte war nach Angaben der Vorsitzenden Richterin an drei Taten zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025 beteiligt, bei denen Sprengstoff eingesetzt wurde. „Die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar“, betonte die Richterin mit Blick auf die Gefährlichkeit der Taten. Die Angriffe richteten sich gegen Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen erbeuteten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro, im dritten Fall blieb es bei einem Versuch.

Geständnis und Hintergründe

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er sei von anderen Männern angeworben worden, die „schnelles Geld versprochen“ und das bei den Sprengungen verwendete Material beschafft hätten, erklärte er. Laut Ermittlungen handelte der 31-Jährige als Teil einer größeren Gruppierung, die aus der Republik Moldau stammt. Ein Ermittler gab an, dass dieser Bande insgesamt mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet werden.

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Frühere Verurteilung und Gesamtstrafe

Der Angeklagte war bereits im August 2025 in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden – diese Entscheidung ist rechtskräftig. Damals ordnete das Gericht zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an. Die nun verhängte Gesamtstrafe von sechs Jahren und elf Monaten beruht auf einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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