Das Landgericht Berlin hat am Montag drei Männer wegen ihrer Beteiligung an einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Geldtransporter zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Überfall hatte sich Ende März 2025 in Marzahn-Hellersdorf ereignet und für Schlagzeilen gesorgt, da die Täter wie in einem Hollywood-Film vorgingen.
Die Urteile im Einzelnen
Der 22-jährige Hauptangeklagte Mohamed O. wurde wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der 21-jährige Jakub F. erhielt wegen besonders schweren Raubes eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, da bei ihm aufgrund seines Alters Reifeverzögerungen vorlagen. Der 26-jährige Muhammed Y. wurde wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein 25-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte, so das Gericht.
Ablauf des Überfalls
Die Angeklagten O. und F. hatten gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter am Abend des 23. März 2025 einen mit 4,5 Millionen Euro beladenen Geldtransporter beim Verlassen eines Firmengeländes abgepasst und verfolgt. Auf der Marzahner Chaussee keilten sie den Transporter mit zwei Tatfahrzeugen ein. O. besprühte die Fenster des Transporters mit schwarzer Farbe und stellte sich mit einem Sturmgewehr vor das Fahrzeug, während F. und der unbekannte Mittäter den Laderaum mit Spezialwerkzeugen aufbrachen.
Schüsse auf die Fahrerkabine
Die Täter erbeuteten 26 Geldkassetten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Als die Besatzung des Transporters Alarm auslöste und der Fahrer versuchte, das Fahrzeug freizumanövrieren, feuerte der Hauptangeklagte mehrfach mit einem Sturmgewehr auf die Fahrerkabine. Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, O. habe dabei den Tod der Wachmänner mindestens billigend in Kauf genommen. Nach der Tat setzten die Täter eines der Fluchtfahrzeuge am Tatort in Brand, um Spuren zu verwischen, und flohen mit dem zweiten Fahrzeug in ein Gewerbegebiet in Neukölln. Dort versuchten sie, mit Reinigungsmitteln ihre Spuren zu beseitigen.
Festnahme und Beweisführung
Ein Reifenschaden am Fluchtfahrzeug ermöglichte der Polizei die Verfolgung und das Auffinden des Gewerbegeländes. Die Angeklagten O. und F., der unbekannte Mittäter sowie mögliche weitere Beteiligte flohen unter Zurücklassung der Beute. Intensive Ermittlungen, darunter DNA-Analysen, Fingerabdruckspuren und Handydaten, führten am 28. Mai 2025 zur Festnahme der vier Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.



