Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), muss öffentlich Auskünfte über seine Telefonate am 3. Januar dieses Jahres geben, dem ersten Tag des Stromausfalls in Berlin. Dazu hat das Verwaltungsgericht Berlin die Senatskanzlei verpflichtet und damit einem Eilantrag des Tagesspiegels auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs teilweise stattgegeben.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Tagesspiegel hatte von der Senatskanzlei Auskunft darüber verlangt, mit wem Wegner am Vormittag des 3. Januar telefoniert hatte. Hintergrund ist, dass Wegner mehrfach unwahre Angaben zu seinem Krisenmanagement am ersten Tag des Blackouts gemacht hatte. So hatte er behauptet, er sei von Beginn an in die Krisenkommunikation eingebunden gewesen. Tatsächlich hatte er erst Stunden nach dem Stromausfall, der weite Teile Berlins lahmlegte, aktiv in das Krisenmanagement eingegriffen.
Gerichtsbeschluss im Detail
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag teilweise statt. Die Senatskanzlei muss nun Auskunft über die Telefonate Wegners am Vormittag des 3. Januar erteilen. Allerdings muss sie nicht alle Details preisgeben, sondern nur diejenigen, die für die Beurteilung des Krisenmanagements relevant sind. Das Gericht betonte, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch grundsätzlich auch für solche Informationen gelte, die der Öffentlichkeit einen Einblick in das Handeln der Regierung in einer Krisensituation ermöglichen.
Reaktionen und Bedeutung
Der Tagesspiegel zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. „Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit und die Transparenz in der Politik“, sagte ein Sprecher des Verlags. Wegner selbst äußerte sich zunächst nicht zu dem Beschluss. Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierte den Regierenden scharf. „Wegner hat die Berlinerinnen und Berliner belogen. Jetzt muss er die Wahrheit sagen“, erklärte ein Sprecher der Grünen-Fraktion. Der Stromausfall am 3. Januar hatte tausende Haushalte und Betriebe stundenlang ohne Strom gelassen und zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens geführt.



