Das Amtsgericht Hamburg hat eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Bei einem Einsatz hatte der von ihr geführte Hund einen Mann schwer verletzt.
Hintergrund des Vorfalls
Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Tieres gegen den Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Polizistin muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Vorfall ereignete sich im Januar 2023 im Hamburger Bezirk Eimsbüttel.
Laut dem Vorsitzenden Richter war einer Polizeistreife ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk hatten die Beamten von einer möglichen Unfallflucht erfahren. Sie wollten das Fahrzeug kontrollieren, doch der Fahrer gab Gas und stoppte das Auto hinter einer Kurve.
Ablauf der Kontrolle
Als die Beamten näherkamen, war der Fahrersitz leer. Auf dem Beifahrerplatz saß ein betrunkener Mann. Ein zweiter Insasse auf der Rückbank weigerte sich den Angaben zufolge auszusteigen. Ein Beamter schlug daraufhin die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei. Weitere Beamte trafen als Verstärkung ein, darunter die nun verurteilte Diensthundeführerin.
Sie habe den Einsatz des Hundes angedroht, der danach den Mann auf der Rückbank angestoßen habe. Nach einer weiteren Androhung habe die Angeklagte dem Hund den Maulkorb abgenommen, sagte der Richter. Das Tier biss den Mann in den Oberarm und an anderen Stellen.
Aussage des Opfers
Als Zeuge vor Gericht hatte der damals 36 Jahre alte Mann über eine Dolmetscherin erklärt, er sei mit zwei Männern in einem Auto unterwegs gewesen, als die Polizei sie gestoppt habe. Zuvor habe er es sich nach einem langen Arbeitstag und ein paar Gläsern Wein auf der Rückbank bequem gemacht und sei eingeschlafen – bis Chaos und Geschrei losgebrochen seien.
Der Verletzte taumelte nach Angaben des Richters aus dem Auto. Die Polizisten brachten ihn zu Boden, während der Hund weiter auf ihn losging. Erst als der Mann aufhörte, sich zu wehren, ließ das Tier ab. Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht und zweimal operiert.
Urteilsbegründung
Der Einsatz des Hundes sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellte der Richter fest. „Es bestand keine Gefahr.“ Der Diensthundeführerin seien die Gefahren des Beißeinsatzes bewusst gewesen, sie habe vorsätzlich gehandelt. Der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt sei erfüllt.
Das Gericht verurteilte sie auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 Euro an den verletzten Mann, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. Das Gericht distanzierte sich ausdrücklich von einem im Prozess geäußerten Generalverdacht gegen die Polizei. Diese sei ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung.
„Es ist wichtig, dass die Bürger Vertrauen in die Polizei haben“, sagte der Richter. „Das setzt voraus, dass die Polizei rechtmäßig handelt. Wenn diese Grenze überschritten werde, müssten sich Polizeibeamte für ihr Handeln verantworten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



