Hammerbande-Prozess: Angeklagte gestehen Angriffe in Budapest
Hammerbande-Prozess: Geständnisse zu Budapest-Angriffen

Sechs mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Hammerbande“ haben vor dem Landgericht Düsseldorf die ihnen vorgeworfenen Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest gestanden. Die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 37 Jahren räumten ein, am 11. Februar 2023 beim „Tag der Ehre“ in der ungarischen Hauptstadt mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen auf eine Gruppe von Personen eingeschlagen zu haben. Sie gaben an, aus politischer Überzeugung gehandelt zu haben, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen.

Hintergrund der Taten

Der „Tag der Ehre“ ist ein jährliches Treffen von Rechtsextremisten in Budapest, bei dem an den Ausbruch der ungarischen Armee aus der belagerten Stadt im Zweiten Weltkrieg erinnert wird. Die „Hammerbande“ soll gezielt Teilnehmer dieses Ereignisses angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffenrecht vor. Laut Anklage waren die Täter vermummt und mit Schlagstöcken, Hämmern und Pfefferspray bewaffnet. Sie sollen insgesamt 14 Menschen verletzt haben, einige davon schwer.

Geständnisse und Motive

Nach monatelangem Schweigen legten die Angeklagten nun umfassende Geständnisse ab. „Wir wollten ein klares Signal gegen die zunehmende rechtsextreme Gewalt in Europa senden“, sagte der Hauptangeklagte, ein 28-jähriger Student aus Köln, vor Gericht. Ein weiterer Angeklagter, ein 25-jähriger Informatiker aus Berlin, erklärte: „Es war eine spontane Aktion, aber wir bereuen nichts. Wir haben nur das getan, was der Staat nicht tut.“ Die Verteidiger betonten, ihre Mandanten handelten aus einer „antifaschistischen Gesinnung“ heraus, räumten aber ein, dass die Mittel rechtswidrig waren. Die Staatsanwaltschaft wertet die Geständnisse als strafmildernd, sieht aber dennoch eine erhebliche kriminelle Energie.

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Rechtliche Einordnung

Das Gericht muss nun prüfen, ob die Taten als politisch motivierte Gewalt zu werten sind und wie die individuellen Tatbeiträge der Angeklagten zu gewichten sind. Die Verteidigung plädiert auf milde Strafen, da die Angeklagten keine Vorstrafen haben und die Taten offen kommuniziert wurden. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren. Ein Urteil wird im September erwartet. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da die „Hammerbande“ ein loses Netzwerk von Linksextremisten sein soll, das bereits mehrfach durch Angriffe auf Rechtsextremisten aufgefallen ist. Laut Verfassungsschutz handelt es sich um eine gewaltorientierte Gruppe, die jedoch nicht als Organisation eingestuft wird.

Auswirkungen auf die Sicherheitsdiskussion

Der Prozess wirft auch ein Schlaglicht auf die Debatte um politisch motivierte Gewalt in Deutschland. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verurteilte die Taten als „rechtswidrige Gewalt, die nicht zu tolerieren ist“. Sie betonte zugleich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus mit den Mitteln des Rechtsstaats geführt werden müsse. Die Geständnisse der Angeklagten könnten die Diskussion über die Grenzen zivilen Ungehorsams neu entfachen. Experten rechnen mit einer Signalwirkung des Urteils für ähnliche Verfahren.

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