Hilfslehrerin bedroht Grundschüler (11) mit Messer: Prozess in Hamburg
Hilfslehrerin bedroht Grundschüler mit Messer: Prozess

Eine 24-jährige Hilfslehrerin steht in Hamburg vor Gericht, weil sie einen elfjährigen Grundschüler mit einem Messer bedroht haben soll. Der Fall sorgt für Aufsehen, da die junge Frau als Förderkraft an einer Grundschule im Stadtteil Horn tätig war und nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit der Klasse völlig überfordert gewesen sein soll.

Vorwürfe: Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Die Taten sollen sich vor zwei Jahren, im Jahr 2025, ereignet haben. Zunächst hatte die Frau einen Strafbefehl erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte, weshalb es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg kam.

Laut Anklage soll die Förderkraft einem Elfjährigen, der sich zuvor nicht an die Regeln gehalten habe, ein Taschenmesser gezeigt und verlangt haben, dass er die Tafel abwischt. Als der Junge nicht reagierte, soll sie gedroht haben, ihn abzustechen. Daraufhin habe der Schüler die Tafel gereinigt. An einem anderen Tag soll die Angeklagte den Jungen an den Haaren und am Ohr gezogen sowie ihm am Folgetag gegen den Oberschenkel getreten haben.

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Verteidigung räumt Überforderung ein

Während des Prozesses zitierte der Verteidiger aus seinem Schriftsatz, dass seine Mandantin nicht frei von Fehlern sei. „Man kann bestätigen, dass sie überfordert gewesen ist“, so der Anwalt. Auch das Mitführen des Messers räumte die Angeklagte ein – jedoch handele es sich um ein Taschenmesser, kein Springmesser. Sie habe es aus Angst nach einer schlechten Erfahrung stets in der Tasche getragen.

Der Verteidiger erklärte weiter, dass seine Mandantin die massiven Vorwürfe nicht nachvollziehen könne. Sie bestreite, einen Schüler angefasst, geschubst, getreten oder bedroht zu haben. Das Messer sei beim Leeren ihrer Tasche auf dem Tisch zum Vorschein gekommen, als sie Schulsachen suchte. Es sei von Schülern gesehen worden, und sie habe es gezeigt, einmal sogar damit einen Keks durchgeschnitten. Die Angeklagte bedauere, dass sie das Tragen des Messers falsch eingeschätzt habe.

Strafbefehl akzeptiert – Verfahren eingestellt

Nach einer Verhandlungspause verkündete der Richter, dass die Angeklagte den Strafbefehl nun doch akzeptieren wolle. Ihr Anwalt begründete dies: „Meine Mandantin ist schwer belastet. Sie wurde von der Schule gefeuert. Sie gibt an, ein langes Hauptverfahren nicht durchstehen zu können.“ Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung zu. Die Strafe von 1800 Euro ist sofort fällig.

Die 24-Jährige will künftig nicht mehr im Schuldienst arbeiten; sie absolviert derzeit eine kaufmännische Ausbildung. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Lehrermangel und den zunehmenden Einsatz von Hilfskräften, die oft nicht ausreichend auf schwierige Situationen vorbereitet sind.

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